Der ganze Bienenschwarm in Aufregung

Man spricht heute gerne von der Schwarmintelligenz, doch in Sachen Neonicotinoide würde ich von etwas anderem sprechen. Kaum jemand wußte über das Thema vor der Abstimmung im Ministerrat bescheid. Kaum jemand berichtete über die Vorschläge und Gegenvorschläge. Auch die erste Abstimmung am 18. März schlug keine Wellen. Jetzt, post facto, sind alle Experten, wissen, was den Bienen fehlt – und daß die Phalanx der Gegner eines Neonicotinoid-Verbots – Finnland, Großbritannien, Litauen, Slowakei, Spanien, Tschechien und Österreich – Schergen der chemischen Industrie sind. title=”Bonuspunkte für die Worte „Konzerne“, „Agrochemie“ und „Agrarindustrie“.” target=”_blank” Freilich bleiben Neonicotinoide weiter im Einsatz und in der Umwelt, denn erstens betrifft das Verbot nur bestimmte Mittel mit Neonicotinoiden, und zweitens werden die Nikotin-verwandten Stoffe auch in Produkten wie etwa Flohhalsbändern verwendet, die vom Verbot nicht betroffen sind.

Nun ist es natürlich zum ersten einmal kein Wunder, daß ein Insektizid genau das tut, was sein Name verspricht: Insekten töten. Insofern ist die publizierte Erregung etwa von Stefan Mandl hanebüchen. In der Landwirtschaft ist der vorbeugende Einsatz von Pestiziden heutzutage gang und gäbe. Das betrifft nicht nur die konventionelle, sondern auch die sogenannte biologische Landwirtschaft, die z.B. mit Kupfer gegen Pilzbefall spritzt oder verschiedene Gifte einsetzt.

Ob Neonicotinoide nun Bienen mehr schädigen als alternative Pestizide es tun würden, ist tatsächlich umstritten. Ob der Zusammenbruch der Bienenvölker darauf zurückzuführen ist, im Großen und Ganzen ebenfalls. Es gibt einige Fälle, bei denen ein überschießender Einsatz von Neonicotinoiden mit dem Sterben von Bienenvölkern in Verbindung gebracht wird. Eine Testreihe britischer Forscher mit Hummeln konnte allerdings die Hypothese nicht falsifizieren, daß die Nähe von mit Neonicotinoiden behandeltem Saatgut keine signifikanten Effekte auf die Gesundheit der Völker hätte. Anders gesagt: Sie fanden keinen Zusammenhang zwischen Hummelpopulation und Neonicotinoiden. Allerdings ist im Test wohl von einem sachgerechten Umgang mit Clothianidin und Imidacloprid, so die Namen der Insektizide, auszugehen.

Ebenso hat die US-Umweltbehörde in einer Studie über den Rückgang der Bienenvölker festgestellt, daß Pyrethroide die gefährlichsten Pestizide für Bienen sind; sie werden in Österreich anscheinend aber weitaus weniger eingesetzt als in den USA. Diese Studie hat aber sehr wohl Wechselwirkungen zwischen Neonikotinoiden und anderen Faktoren gefunden, die ingesamt abträglich für die Bienengesundheit sind. Die größte Gefahr bleibt aber die Varroa-Milbe, die von den Imkern wiederum mit Insektizid-Einsatz bekämpft wird, durch die Verbauung der Landschaft und das Fehlen der früheren Ackerraine werden die möglichen Futterplätze der Bienen immer weiter beschränkt. Darüber hinaus sind viele Mikroben, die Bienen befallen, mittlerweile gegen Antibiotika resistent. Es gibt zwar Bienenvölker, die durch Verhaltensanpassung gegen die Varroa-Milbe resistent sind, doch haben sie geringe Popularität – ich vermute einmal wegen geringeren Ertrags. Stattdessen werden ganz andere Merkmale gefördert, wie Eberhard Höfer im „Standard“ etwas überspitzt beschreibt, wie sogar ein schönes Muster der Bienenkönigin.

Die Entscheidung von EU-Kommissar Tonio Borg beruht übrigens offiziell auf dieser Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die längst nicht so klar ist, wie man nach der Zeitungslektüre glauben müsste. Allerdings macht sie deutlich, daß bestimmte Formen des Säens gebeizten Saatsguts durch dabei eintretende Verwehung ein höheres Risiko entstehen lassen.

Besonders für den Raps- und Kukuruz-Anbau werden Folgen durch den Wegfall befürchtet. Ich teile die Befürchtung insofern nicht, als ja die Neonicotionoide in Neunziger Jahren eingeführt wurden, um für den Menschen gefährlichere Stoffe abzulösen. Ein Rückgriff auf gefährlichere Substanzen wird wohl der Ausweg sein, den die meisten wählen werden.

Das Kommunikationsmanagement des österreichischen Landwirtschaftsministern Niki Berlakovich war aber jedenfalls verbesserungswürdig, um es milde zu sagen. Warum erfahre ich nur über große Umwege, daß Österreich einen Kompromißvorschlag auf wissenschaftlicher Basis unterstützt hat? Oder daß es hier tatsächlich stark divergierende Ansichten in der Fachwelt gibt? Daß hier möglicherweise verschiedene Lobbyinginteressen zusammenprallen, denn es stehen wohl schon andere Unternehmen Gewehr bei Fuß, um Ersatz-Insektizide – und damit wieder Bienenkiller – als Ersatz bereit zu stellen? Berlakovich hätte sich wohl eine Scheibe von der deutschen Amtskollegin Ilse Aigner abschneiden können: Sie wollte Borgs Vorschlag durch Erweiterungen zu Fall bringen, als da aber nichts fruchtete und die Niederlage absehbar war, schlug sie sich in der endgültigen Abstimmung auf die Seite des Verbots.

Steuertrends und ORF-Trends

Der Steuertrendbericht von Eurostat wurde in zahlreichen Medien verarbeitet. Es blieb aber wieder dem ORF vorbehalten, als „objektives öffentlich-rechtliches Medium“ dabei Werbung für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zu machen. Bereits die Überschrift verrät die manipulative Absicht: „Gegen EU-Trend: Steuerlast für Topverdiener unverändert.“

Der Vergleich von gesetzlichen Spitzensteuersätzen ist dabei für sich ohnehin ziemlich sinnlos, wenn man nicht weiß, wann er einsetzt, ob er alle Einkommensabgaben beeinhaltet oder noch weitere Abzüge bestehen und ob der gelistete mit dem effektiven Tarif übereinstimmt. Ein Beispiel: In Dänemark gibt es keine gesonderten Sozialversicherungsbeiträge; die erforderlichen Mittel werden mit der Einkommensteuer eingehoben. In Österreich dagegen handelt es sich um getrennte Abzüge. Dafür gibt es in Österreich mit der Sechstelbegünstigung bzw. dem Gewinnfreibetrag ein Instrument, mit dem der Spitzensteuersatz de facto nicht schon mit den tarifierten 60.000 Euro greift, sondern erst später.

Der Bericht „Taxation Trends in the European Union“ selbst enthält einen Grundriß des Steuersystems jeden EU-Lands und für Island und Norwegen. Wer immer sich für Vergleiche der Steuersysteme in kompakter Form interessiert, findet hier einmal einen guten Anfang.

Schulze-Delitzsch: Hilfe zur Selbsthilfe

Der Morgenländer, der glücklicherweise das Bloggen wieder aufgenommen hat, erinnert an den Todestag von Hermann Schulze-Delitzsch (*1808 † 1883), einen der Begründer des modernen Genossenschaftswesens. Die Volksbanken, in Österreich durch die ÖVAG-Krise momentan ins Strudeln geraten, sind ursprünglich ebenso von seiner Idee geprägt wie etwa die Frastanzer Brauerei-Genossenschaft oder die ADEG Einkaufsgenossenschaft der Kaufleute, um nur einige Beispiele zu nennen.

Kommunen-Romantik könnte bei manchen den Eindruck erwecken, Genossenschaften seien ein ursprünglich „linkes“ Anliegen. Doch das Gegenteil ist der Fall; denn sie gehen von einem anderen Menschenbild aus, wie sich etwa in den Grundsätzen des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitsch) ausdrückt:

Die Genossenschaften und der ÖGV fordern den Staat auf, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Einzelnen die Freiheit im Gebrauch seiner Kräfte sichern. […] Eines der wesentlichsten Prinzipien der Genossenschaften und des ÖGV ist die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Der Genossenschafter […] fühlt sich für seine Existenz selbst verantwortlich. Die Genossenschaften und der ÖGV bekennen sich zum Grundsatz, daß Freiheit und Verantwortung untrennbar verbunden sind. Wer die Verantwortung von sich weist, weist auch die Freiheit von sich.

Schulze-Delitsch hat erkannt, daß sich der einzelne durch Zusammenschlüsse einige Vorteile des Großbetriebs sichern kann. Heute würde man sagen: Positive Skalenerträge erzielen kann. So können sich auch Kleingewerbetreibende, Freiberufler etc. behaupten, Arbeiter die Kaufkraft ihres Lohns etwa durch Konsumgenossenschaften erhöhen. Die damals befürchtete Konzentration des Wirtschaftslebens auf einige Großkapitalisten sei nicht zwangsläufig.

Durch die Vorschuss- und Kreditvereine schuf er die Grundlage dafür, daß auch Kleinbetriebe Investitionskredite zu vernünftigen Konditionen bekommen konnten. Er löste damit gleichzeitig ein Informations- und Skalenproblem, denn die kleine Volksbank-Genossenschaft vor Ort kannte die Risken ihrer Kreditnehmer sehr gut, da aber auch ihre Einleger vor Ort zu Hause waren und sogar Eigentümer der Bank, war sie doch nicht übermäßig risikobereit. Einkaufsgenossenschaften ermöglichten es auch kleinen Handwerkern, zu günstigen Konditionen Roh- und Betriebsstoffe einzukaufen. Produktionsgenossenschaften veredeln Produkte der Mitglieder und vermarkten sie gemeinsam. Schulze-Delitzsch befürwortete auch Produktivgenossenschaften, doch konnte sich dieses Modell nicht durchsetzen.

Daß der preußische Jurist Hermann Schulze-Delitzsch mit seinem Programm der „Hilfe durch Selbsthilfe“ Erfolg hatte, ist dabei vor allem seiner Hartnäckigkeit zu verdanken. Es galt, für die ersten Genossenschaften eine funktionierende Ordnung zu finden, in der Folge schließlich sichere rechtliche Grundlagen zu schaffen und dafür parlamentarische Mehrheiten zu finden. Das gelang ihm gegen den Widerstand verschiedenster Gruppierungen von links bis rechts. Das Genossenschaftsgesetz, das er für Deutschland erreichte, wurde übrigens kurz darauf (1873) bereits in Österreich eingeführt.

Hier bei Wikisource findet man eine Zusammenstellung von Internet-Quellen, bei denen man Schriften von Schulze-Delitzsch lesen kann. Er hat durchaus einiges verfaßt, und sich dabei auch immer wieder ausdrücklich an die Arbeiter gewandt, deren Fortbildung ihm ein großes Anliegen war. Er hoffte, seine Genossenschaftsidee könnte auch einen Schlüssel zur Lösung der sogenannten „sozialen Frage“ liefern. Und in gewisser Weise hat sie ihren Beitrag dazu geleistet.

Tirol hat gewählt

Die Tiroler Landtagswahl ist geschlagen, und die Ergebnisse entsprachen nicht unbedingt dem, was so medial und über Umfragen vorher kolportiert wurde. Aus dem prognostozierten Auseinanderbrechen der ÖVP Tirol wurde ein leichter Verlust, der angesichts des Antretens vier weiterer Listen mit ÖVP-Vergangenheit durchaus überraschend gering ist. Von den bereits im Landtag vertretenen Parteien waren die Grünen überhaupt die einzigen, die ein Plus bei den Stimmanteilen verzeichnen konnten, während etwa die SPÖ weiter verlor und die Liste Fritz nur knapp den Wiedereinzug in den Landtag schaffte. Vorwärts Tirol hat sein selbstgestecktes Wahlziel (2. Platz, mehr als 10 %) deutlich verfehlt, Vorwärts-Kandidatin Anna Hosp aber durch ihr glänzendes Ergebnis im Außerfern bewiesen, wie kurzsichtig es war, die frühere VP-Landesrätin, die zeitweise für Ämter in der Bundesregierung im Gespräch war, zu entmachten.

Das vorläufige Endergebnis befindet sich hier bei der Tiroler Landesregierung, bzw. ab Dienstag abend das Endergebnis einschließlich Wahlkarten. (Hier übrigens die SORA-Briefwahlprognose) Neuwal.com bietet einen Vergleich des Ergebnisses mit mehreren Umfragen, und der nährt meinen Verdacht, daß manche Institute mangelnde Sample durch Bauchentscheidungen wettzumachen versuchen. Die einzige Umfrage, die wirklich nahe am Ergebnis war, wurde von GMK im Auftrag der Bezirkszeitungen veröffentlicht; sie lag lediglich bei den Grünen ordentlich daneben. Angesichts der beweglichen Tiroler Parteienlandschaft ist das Hochrechnen aus Umfragedaten tatsächlich außerordentlich schwierig. Trotzdem – Merkzettel  für nächste Wahl: Umfragen nur zu Unterhaltungszwecken lesen.

 

Zwei Volksbegehren, zwei Flops

Die „Presse“ schreibt vom „Total-Flop“ der Volksbegehren. Anders kann man es wohl nicht bezeichnen, wenn sich die beiden Volksbegehren „Demokratie Jetzt!“ und „gegen Kirchenprivilegien“ an die Stellen 36 und 37 der bislang 37 Volksbegehren reihen, also den absoluten Tiefpunkt bedeuten. Nach dem vorläufigen Endergebnis haben 56.660 Menschen Niko Alms Anti-Kirchen-Volksbegehren unterschrieben, 69.841 Menschen das Demokratievolksbegehren rund um Johannes Voggenhuber, Erhard Busek & Co.

Jetzt wird natürlich von den Initiatoren schwadroniert, daß daran hauptsächlich die Politik und die Medien schuld seien, wie man bereits in dieser APA-Meldung beim „Standard“ nachlesen kann. Die journalistische Reaktion scheint darauf hinauszulaufen, daß Volksbegehren eh nichts bringen, und daher hätten so wenige Menschen unterschrieben. Aber die Unterzeichner von „Pro Motorrad“ (Volksbegehren Nr. 35 in der Erfolgsliste) haben damals sicher auch nicht geglaubt, die Welt aus den angeln zu heben, sondern wollten einfach ein Zeichen setzen. Wie es bei anderen Begehren auch der Fall war.

Niemand kommt anscheinend auf die Idee, daß eine so geringe Beteiligung schlicht damit zusammenhängen könnte, daß die Anliegen einfach von vielen Menschen zumindest in dieser Form nicht geteilt wurden. Vielleicht haben doch nicht so viele Menschen einen solchen Haß auf die Religionsfreiheit und die Arbeit der großen Religionsgemeinschaften, daß sie das Machwerk Niko Alms & Co. mit einer Unterschrift adeln wollten, wenn sie auch vielleicht kritisch zu manchen Entwicklungen und rechtlichen Bestimmungen stehen. Das übigens trotz intensiver medialer Unterstützung etwa im ORF, „Standard“ etc., wo dem Anti-Kirchen-Volksbegehren wesentlich mehr Platz als dem Demokratievolksbegehren eingeräumt wurde.

Vielleicht war ich nicht der einzige, dem die Forderungen des Demokratievolksbegehrens als disparat und widersprüchlich erschienen. Zu viele Forderungen auf einmal haben es schwierig gemacht, eine klare Botschaft zu sehen, die man mit einer Unterschrift unterstützen würde.

Die Reaktionen der Volksbegehrer beweisen auch, daß die Realitätsleugnung der Politiker nach Wahlniederlagen auch bei Volksbegehren einfach dazu gehört: Wir machen weiter, werden unsere Ziele umsetzen, danken den Wählern etc.. Es sind doch einfach grundmenschliche Regungen: Wer will schon gerne eingestehen, daß er gerade eine Niederlage erfahren hat?

Margaret Thatchers Österreich-Verbindung

Es spricht Bände, daß die direkteste Verbindung Margaret Thatchers mit Österreich in den heimischen Medien keinen Niederschlag gefunden hat, zumindest nach den Suchmaschinen im Netz.

Anläßlich ihres Begräbnisses ist diese Geschichte aber Wert, erzählt zu werden.

Die ältere Schwester von Margaret Roberts, so der Mädchenname der „Eisernen Lady“, Muriel, hatte eine Brieffreundin in Österreich. Eine siebzehnjährige jüdische Wienerin namens Edith Mühlbauer. Als der Ständestaat zusammenbrach und die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, schlug über die Juden eine Welle der Gewalt und Unterdrückung zusammen. Edith schrieb von ihrer Angst, deportiert zu werden.

Muriel (17) und Margaret (12) beschlossen, ihr zu helfen und das Geld für die Ausreise zu organisieren. Ihre eigene Familie hatte nicht das nötige Geld dafür, doch der Vater war Mitglied bei den Rotariern, und dort konnten die beiden Mädchen die nötige Hilfe finden. Sie konnten nicht nur die notwendigen Geldmittel aufbringen, sondern auch eine (wechselnde) Unterkunft bereitstellen: Von 1938 bis 1940 war Edith Mühlbauer bei den Roberts und einigen anderen Rotarier-Familien untergebracht, so daß sich die finanzielle und zeitliche Belastung aufteilte. Dann konnte sie nach Südamerika weiterreisen.

So erfuhr die junge Thatcher auch davon, wie die Juden nach dem Anschluß schikaniert und mißhandelt wurden — für sie prägende Erzählungen. Später bezeichnete sie die Rettung von Edith Mühlbauer als eine der Leistungen, auf die sie am ehesten stolz sei. Edith Mühlbauer ist 2005 gestorben, doch ihre Tochter Betina Nokleby ist extra nach London gereist, um Margaret Thatcher beim Begräbnis die letzte Ehre zu erweisen.

(Siehe auch den Bericht bei tachles.ch, der die gleiche Geschichte erzählt.)

Zwei Volksbegehren: Mehr Demokratie vs. weniger (Religions)Freiheit

In Österreich kann man nun also zwei Volksbegehren unterschreiben, das eine davon für mehr Demokratie, das andere für weniger. Das eine heißt „Demokratie jetzt!“, unterstützt etwa von Politikveteranen verschiedener Parteien, wie Herbert Bösch (SPÖ), Erhard Busek (ÖVP), Friedhelm Frischenschlager (LIF) oder Andreas Wabl (Grüne), aber auch „Nullgrupplern“ wie Hubert von Goisern. Gefordert werden etwa ein stärkeres Persönlichkeitswahlrecht, eine Reform der Parteienfinanzierung und eine Föderalismusreform.

Mein Probem mit dem Begehren ist sein Bauchladen-Charakter: Es ist für jeden etwas dabei, daher unterstützt man aber umgekehrt auch Anliegen, die man nicht unterstützen will. Nun ist das bei Wahlen auch nicht anders — welches Wahlprogramm kann man schon wirklich ganz unterschreiben? –, und manchmal muß man auch Forderungen unterstützen, die man nicht teilt, damit man andere Forderungen durchsetzen kann.

Aber die innere Widersprüchlichkeit fängt schon bei der Forderung 1 („Neues Wahlrecht“) an. Einerseits will man ein stärkeres Persönlichkeitswahlrecht, andererseits gesetzliche Quoten nach Geschlecht auf Parteilisten. Beides geht aber nicht: Entweder darf der Wähler über die Persönlichkeiten direkt mitentscheiden, dann ist jede Liste aber nur eine unverbindliche Empfehlung und Quoten nur eine Pflichtübung. Oder man will den Wählerwillen eben doch aushebeln und mit verpflichtenden Quoten jede Partei zwingen, bestimmte Gruppen zu repräsentieren, und nur, wenn das gewährleistet ist, greift das Persönlichkeitswahlrecht. Dann ist es aber nur mehr die Hälfte wert.

Auch die Forderung nach einer verpflichtenden Volksabstimmung zu sehr erfolgreichen Volksbegehren ist relativ sinnfrei, solange viele Volksbegehren (wie auch dieses) schwammige Formulierungen verwenden und aus bunten Forderungskatalogen bestehen. Eine Volksabstimmung sollte schon für eine zielgerichtete öffentliche Debatte über ein konkretes, klares Vorhaben durchgeführt werden.

Mein persönlicher Ratschlag an alle möglichen Volksbegehrer: Bitte konzentriert Euch auf wenige, klar umrissene Forderungen, dann fällt die Unterstützung leichter. Daran ist im Prinzip auch schon das „Bildungsvolksbegehren“ gescheitert, daß durch seine Vielzahl von z.T. widersprüchlichen Forderungen viele abgeschreckt hat, die sich nicht für die eine oder andere Forderung instrumentalisieren lassen wollten.

Ach ja, dann gibt es noch ein Volksbegehren für weniger Demokratie — auch bekannt als „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“ oder salopp „Anti-Kirchen-Volksbegehren“. Daß die Werber für dieses Begehren mit falschen Zahlen und phantasiereichen Behauptungen agieren, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Doch letztlich geht es um folgendes: Organisierte religiöse Bekenntnise sollen aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Wenn konfessionelle Privatschulen und Spitäler – die dem Staat bekanntlich Geld sparen helfen – in Frage gestellt werden, wenn der freiwillige Religionsunterricht abgeschafft werden soll, wenn Religionsfreiheit als Freiheit von jedem Anzeichen von Religion verstande wird, dann heißt das: Wichtige gesellschaftliche Gruppen, denen sich viele Menschen verbunden fühlen, sollen aus der offiziellen Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das ist offensichtlich das Gegenteil einer liberalen Demokratie.

Und wer soll das Vakuum füllen? Der Staat. Lieber keine konfessionellen Schulen, sondern leistbare Schulbildung dem Staat überlassen. Lieber keine Erleichterung für private Mildtätigkeit – besonders, wenn sie religiös motiviert ist! –, dann bleibt aber wohl nur: Mehr Staat. Während Religionsgemeinschaften jetzt auch immer wieder einen Kontrapunkt zu Ansprüchen der Regierenden stellen, sollen diese Kontrapunkte offenbar verschwinden. Also: Entdemokratisierung, Machtkonzentration.

Der Haß auf Religion verfinstert den Blick der Initiatoren, und es bleibt ausgerechnet dem Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, überlassen, die logische liberale Antwort zu geben: Inklusion, Ausweitung von Bestimmungen auf weitere gesellschaftliche Gruppen, wenn es paßt und sich sinnvolle Kriterien definieren lassen. Mehr Vielfalt zulassen, nicht die vorhandene Vielfalt ausmerzen.

Zum Bankgeheimnis in Österreich

In Österreich wird immer wieder das bereits stark erodierte Bankgeheimnis von der chattering class als übles Relikt altere Zeiten abgetan, das nur finsteren Mafiosi und parsitären Steuerhinterziehen nutzen würde. Siehe hier Wifo-Chef Aiginger im Kurier, oder Viktor Hermann in den Salzburger Nachrichten. Nun lebt diese Debatte natürlich davon, daß kaum jemand die gesetzlichen Bestimmungen zum Bankgeheimnis kennt, obwohl sie im Rechtsinformationsystem des Bundes frei verfügbar sind. Im § 38 BWG wird normiert, daß die Bank, ihre Gesellschafter, Beschäftigten etc. ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindung mit Kunden anvertraute oder zugänglich gemacht gewordene Informationen, nicht offenbaren oder verwerten dürfen; ausgenommen sind freilich (eingeleitete) Strafverfahren, Geldwäschereiverdacht und bei bestimmten zwischenstaatlichen Auskunftspflichten in Steuerangelegenheiten.

Es ist seit dem Beschluß des Amtshilfedurchführungsgesetzes 2009 eine bewußte Falschinformation oder Zeichen eigener Desinformation, das Bankgeheimnis als Schutz von Steuerhinterziehern zu bezeichnen. Wenn die ausländische Steuerbehörde entsprechende Auskünfte benötigt, erhält sie diese auch. Es gibt allerdings keinen automatischen Austausch von Kontoinformationen mit allen Steuerverwaltungen der Welt – und das ist auch gut so. Das würde ein Vertrauen in alle Partnerländer voraussetzen, das keineswegs gerechtfertigt ist. In vielen Ländern besteht kein adäquater Datenschutz, oder werden solche Daten für politische Zwecke mißbraucht. Und das betrifft auch EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus sind gerade Finanzgeschäfte Vertrauensgeschäfte. Man hat als Kunde ein Recht darauf, daß diese sensiblen Daten eben nicht an Konkurrenten etc. weitergegeben werden. Auch davor schützt das Bankgeheimnis. Es ist nichts anderes als Datenschutz.

Im Endeffekt geht es aber doch um etwas simples: Die politische Linie ist in Europa und anderswo aus verständlichen Gründen sehr etatistisch. Die Idee, daß ein Bürger sich nicht gegenüber den Mächtigen im Staat völlig entblößen will, wird nach dem Motto „Wer nichts zu verbergen hat, brauch sich auch nicht fürchten“ für abstrus erklärt, vielmehr unter dem Motto „Transparenz“ die Ausweitung der staatlichen Machtzone gefordert. Die Gegenposition hat ein Poster im Standard sarkastisch so auf den Punkt gebracht:

bevor ich das Geld unseren unbedarften Politikern und Beamten anvertraue würde ich es auch lieber in einer Steueroase parken. Sehe darin neine [!] Art “Notwehr” und nicht unbedingt ein Verbrechen.

Wie wäre die Meinung der meisten, wenn man die Frage des „Bankgeheimnisses“ so stellt:  „Sind Sie dafür, daß die Finanzverwaltung uneingeschränkten Zugriff auf ihre Finanzinformationen erhält?“ Wahrscheinlich nicht so „Bankgeheimnis“-kritisch, wie es die Zeitungen sind. Man denke nur an das „anonyme Sparbuch“, das viele Österreicher aus Sorge vor dem Fiskus jahrzehntelang gehegt und gepflegt haben, von Kleinstpensionisten bis zu Großverdienern.

Tirol: Die Wahlbehörde hat recht, und Frank Stronach wohl auch.

Daß eine Wahlpartei gleich drei verschiedene Listen einzureichen versucht, wie es nun beim Team Stronach in Tirol geschehen ist, damit hat der Gesetzgeber wohl nicht gerechnet. Aber es ist bezeichnend für den Umgang in Österreich mit dem Recht, daß nun von allen Seiten die Tiroler Wahlbehörde kritisiert wird, sogar von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, nach dem Motto: An das, was im Gesetz steht, haben wir uns doch noch nie gehalten! Wenn er die Landtagswahlordnung kritisieren würde – ok.

Im Falle Jarolims ist es besonders bitter, müßte er es als Anwalt doch besser wissen. Er widerspricht damit auch seinem Parteikollegen in der Tiroler Landeswahlbehörde. Diesem Gremium gehören Vertreter der in den Landtag gewählten Parteien an, sowie drei Richter, die vom Oberlandesgericht Innsbruck vorgeschlagen werden. Trotz dieser Zusammensetzung hat die Behörde allerdings einstimmig entschieden. Denn die Vorgaben der Tiroler Landtagswahlordnung sind für Landeswahlvorschläge in § 37 LTWO klar geregelt:

Jede wahlwerbende Gruppe kann durch ihren Zustellungsbevollmächtigten einen Landeswahlvorschlag einbringen lassen, damit sie am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen kann. (§ 37 Abs 1) Die auf dem Vorschlag genannten müssen dabei mit ihrer Unterschrift bestätigen, daß sie der Kandidatur zustimmen. Es muß sich um mindestens zehn Kandidaten handeln, maximal zweiundsiebzig. Dies hat bis zum 31. Tag vor der Wahl zu erfolgen. Änderungen an einer eingereichten Liste sind bis zum 24. Tag vor der Wahl möglich, müssen aber von mindestens der Hälfte der Wahlwerber (der vorherigen Liste) unterzeichnet sein. Nun wurde die erste Liste vom Zustellungsbevollmächtigten mit den notwendigen Unterschriften eingebracht. Die anderen Vorschläge wurden nicht als Änderungen der ersten Liste, sondern wiederum gesondern eingebracht. Ich vermute einmal, daß Hans-Peter Mayr von seiner Tätigkeit als Obmann und Geschäftsführer des Team Stronachs in Tirol noch als Zustellbevollmächtigter gemeldet war.

Auch Frank Stronachs Rechtsberater scheinen die Sache so wie die Wahlbehörde und anders als Stronachs Klubobmann Robert Lugar zu sehen, sonst würde jetzt nicht versuchen, die von der Behörde anerkannte Liste wieder ins Boot zu holen. Damit hat er Lugar auch gleich desavouiert, denn dieser wollte ja „alle rechtlichen Mittel“ gegen den früheren Parteikollegen ergreifen.

Die Geschichte um das Tiroler Listenchaos hat es übrigens sogar in die Neue Zürcher geschafft, die mit dem Blick von außen recht treffend analysiert.

 

Die Entkernung des Gymnasiums

Zur neuen Lehrerausbildung in Österreich kann man als normaler Bürger noch gar nicht viel sagen – wo doch selbst die verantwortlichen Minister Töchterle und Schmied über die genaue Bedeutung ihres Kompromisses kurz nach harmonischer Pressekonferenz nicht mehr einer Meinung sind. Doch scheint es nach den bisherigen Informationen, daß man etliche Fehler anderer Länder wiederholen will und noch ein paar eigene draufsetzt. Da paßt zufälligerweise ein Kommentar von Heike Scholl in der FAZ exzellent, in dem es eigentlich um eine Reform der Lehrerausbildung in Deutschland geht, aber mit dem gleichen Ziel: Dem Ende der ausgebildeten Fachlehrer in höheren Schulen, und der Einführung einheitlicher Stufenlehrer, egal, wofür sie eingesetzt werden sollen. Scholls Resümee:

Heute geht es darum, die Gemeinschaftsschule als allein seligmachende Schulform durchzusetzen. Die Entkernung des Gymnasiums schreitet fort. In etwa zehn Jahren werden sich nur noch die Türschilder der beiden Schularten unterscheiden, weil es den Gymnasiallehrer mit hohem fachwissenschaftlichen Niveau kaum noch gibt. Die einzigen Nutznießer solcher Fehlplanungen werden die Privatschulen sein. Die Gymnasialeltern müssen sich wehren, bevor es zu spät ist.

Da könnte es doch glatt um Österreich gehen.