Margaret Thatcher

Mit Lady Margaret Thatcher ist eine der wirklich großen Politiker der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von uns gegangen. Nach der Dauerkrise der 1970er-Jahre konnte sie das Vereinigte Königreich wieder zu Wohlstand führen, den Menschen mehr Freiheit ermöglichen, und das Land zu einen verlässlichen Verbündeten der Demokratie gegen die Sowjetunion machen.

Dabei hat sie sich nicht von Umfragen beherrschen lassen – was letztlich nach elf Jahren und drei gewonnenen Wahlen auch zum Ende ihre Regierungszeit geführt hat. Damit war sie immerhin der längstdienende Premierminister seit Lord Salisbury. Thatcher hat dabei ihr Programm vor den Wahlen konkret vorgestellt, und dieses Programm nach erfolgreicher Bestätigung auch konsequent durchgezogen. Keine Roßtäuscherei.

Diese Konsequenz hat aus der Tochter eines Greißlers eine Chemikerin gemacht, zu einer Zeit, als von MINT-Programmen noch keine Rede war, noch dazu mit Diplom in Oxford, die dann noch einen Abschluß in Steuerrecht machte, und als Mutter zweier sechsjähriger Kinder 1959 als Abgeordnete für Finchley ins britische Unterhaus gewählt wurde. Diese Konsequenz machte sie zur Oppositionsführerin nach der Niederlage der Konservativen 1974, und zu dieser Zeit erhielt sie auch den Spitznamen „Eiserne Lady“ – von einer sowjetischen Zeitung als Reaktion auf eine sowjetkritische Rede Thatchers. Als Beleidigung war es als gemeint, doch als Zeichen der Bewunderung blieb es haften.

Ihr Durchbruch an die Regierungsspitze wurde ihr von der Labour-Regierung mitermöglicht. So war nach dem „winter of discontent“ 1978/79 der Unmut über die Macht der britischen Gewerkschaften im öffentlichen Bereich und im (komplett verstaatlichten) Kohlebergbau groß geworden. Damals wurde in zahllosen Streiks beispielsweise der Müll wochenlang nicht entsorgt, Leichen nicht beerdigt, und so weiter. Streikposten sorgten dafür, daß „Streikbrecher“ kein zweites Mal gewagt hätten, zu arbeiten.

Das Verständnis der übrigen Bevölkerung dafür war aber mitten in der anhaltenden Krise der Siebziger Jahre mäßig. Thatcher versprach, dieser Praxis ein Ende zu bereiten – unter anderem mit der simplen Vorschrift, daß Gewerkschaften ihre Mitglieder über Streiks abstimmen lassen müssen. Die endgültige Wende im Ringen mit den Gewerkschaften im staatsnahen Bereich kam mit dem großen Streik der Kohlearbeiter 1984/85, bei dem sogar ein Taxichauffeur, David Wilkie, der einen Streikbrecher zur Arbeit brachte, von Streikenden getötet wurde. Die Regierung ging vor den Forderungen der Arbeiter in den staatlichen Kohlengruben nicht in die Knie, und befreite damit das Land von der drückenden Last, die die Kohlesubventionen für die übrige Bevölkerung bedeuteten.

Bis dahin waren weite Teile der britischen Wirtschaft verstaatlicht, wenig effizient, Wohlstandsräuber und Pfründe für Regierungspolitiker. Thatcher privatisierte von der Luftfahrt über Gasunternehmen bis zu Stahlwerken und Kohlegruben zahlreiche Unternehmen, die sich in der Folge erfolgreich am Markt behaupteten. Der Erfolg ihrer Öffnung und Liberalisierung war so stark, daß Stephanie Flanders für BBC resümieren kann:

I doubt you would find many critics of modern capitalism who would want to turn the clock back to 1979.

Certainly, none of the Labour politicians who have been making their condolences this afternoon would consider it for a single second.

Ich könnte noch viel über sie schreiben, von der Falklandkrise bis zu ihrer Rolle in der Beendigung des Kalten Kriegs, von ihrer für die europäischen Partner nicht immer leichten Europapolitik bis zu ihrem Kampf gegen Antisemitismus. Dagegen verweise ich auf eine Übersichtsseite des Daily Telegraph, die zahlreiche Reaktionen auf den Tod Thatchers unter der etwas bizarren Link Margaret-Thatcher-dies-live.html zeigt. Und auf die Margaret Thatcher Foundation, die zahlreiche Dokumente aus ihrem Leben im Internet verfügbar macht.

Zum Bankgeheimnis in Österreich

In Österreich wird immer wieder das bereits stark erodierte Bankgeheimnis von der chattering class als übles Relikt altere Zeiten abgetan, das nur finsteren Mafiosi und parsitären Steuerhinterziehen nutzen würde. Siehe hier Wifo-Chef Aiginger im Kurier, oder Viktor Hermann in den Salzburger Nachrichten. Nun lebt diese Debatte natürlich davon, daß kaum jemand die gesetzlichen Bestimmungen zum Bankgeheimnis kennt, obwohl sie im Rechtsinformationsystem des Bundes frei verfügbar sind. Im § 38 BWG wird normiert, daß die Bank, ihre Gesellschafter, Beschäftigten etc. ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindung mit Kunden anvertraute oder zugänglich gemacht gewordene Informationen, nicht offenbaren oder verwerten dürfen; ausgenommen sind freilich (eingeleitete) Strafverfahren, Geldwäschereiverdacht und bei bestimmten zwischenstaatlichen Auskunftspflichten in Steuerangelegenheiten.

Es ist seit dem Beschluß des Amtshilfedurchführungsgesetzes 2009 eine bewußte Falschinformation oder Zeichen eigener Desinformation, das Bankgeheimnis als Schutz von Steuerhinterziehern zu bezeichnen. Wenn die ausländische Steuerbehörde entsprechende Auskünfte benötigt, erhält sie diese auch. Es gibt allerdings keinen automatischen Austausch von Kontoinformationen mit allen Steuerverwaltungen der Welt – und das ist auch gut so. Das würde ein Vertrauen in alle Partnerländer voraussetzen, das keineswegs gerechtfertigt ist. In vielen Ländern besteht kein adäquater Datenschutz, oder werden solche Daten für politische Zwecke mißbraucht. Und das betrifft auch EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus sind gerade Finanzgeschäfte Vertrauensgeschäfte. Man hat als Kunde ein Recht darauf, daß diese sensiblen Daten eben nicht an Konkurrenten etc. weitergegeben werden. Auch davor schützt das Bankgeheimnis. Es ist nichts anderes als Datenschutz.

Im Endeffekt geht es aber doch um etwas simples: Die politische Linie ist in Europa und anderswo aus verständlichen Gründen sehr etatistisch. Die Idee, daß ein Bürger sich nicht gegenüber den Mächtigen im Staat völlig entblößen will, wird nach dem Motto „Wer nichts zu verbergen hat, brauch sich auch nicht fürchten“ für abstrus erklärt, vielmehr unter dem Motto „Transparenz“ die Ausweitung der staatlichen Machtzone gefordert. Die Gegenposition hat ein Poster im Standard sarkastisch so auf den Punkt gebracht:

bevor ich das Geld unseren unbedarften Politikern und Beamten anvertraue würde ich es auch lieber in einer Steueroase parken. Sehe darin neine [!] Art “Notwehr” und nicht unbedingt ein Verbrechen.

Wie wäre die Meinung der meisten, wenn man die Frage des „Bankgeheimnisses“ so stellt:  „Sind Sie dafür, daß die Finanzverwaltung uneingeschränkten Zugriff auf ihre Finanzinformationen erhält?“ Wahrscheinlich nicht so „Bankgeheimnis“-kritisch, wie es die Zeitungen sind. Man denke nur an das „anonyme Sparbuch“, das viele Österreicher aus Sorge vor dem Fiskus jahrzehntelang gehegt und gepflegt haben, von Kleinstpensionisten bis zu Großverdienern.

Tirol: Die Wahlbehörde hat recht, und Frank Stronach wohl auch.

Daß eine Wahlpartei gleich drei verschiedene Listen einzureichen versucht, wie es nun beim Team Stronach in Tirol geschehen ist, damit hat der Gesetzgeber wohl nicht gerechnet. Aber es ist bezeichnend für den Umgang in Österreich mit dem Recht, daß nun von allen Seiten die Tiroler Wahlbehörde kritisiert wird, sogar von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, nach dem Motto: An das, was im Gesetz steht, haben wir uns doch noch nie gehalten! Wenn er die Landtagswahlordnung kritisieren würde – ok.

Im Falle Jarolims ist es besonders bitter, müßte er es als Anwalt doch besser wissen. Er widerspricht damit auch seinem Parteikollegen in der Tiroler Landeswahlbehörde. Diesem Gremium gehören Vertreter der in den Landtag gewählten Parteien an, sowie drei Richter, die vom Oberlandesgericht Innsbruck vorgeschlagen werden. Trotz dieser Zusammensetzung hat die Behörde allerdings einstimmig entschieden. Denn die Vorgaben der Tiroler Landtagswahlordnung sind für Landeswahlvorschläge in § 37 LTWO klar geregelt:

Jede wahlwerbende Gruppe kann durch ihren Zustellungsbevollmächtigten einen Landeswahlvorschlag einbringen lassen, damit sie am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen kann. (§ 37 Abs 1) Die auf dem Vorschlag genannten müssen dabei mit ihrer Unterschrift bestätigen, daß sie der Kandidatur zustimmen. Es muß sich um mindestens zehn Kandidaten handeln, maximal zweiundsiebzig. Dies hat bis zum 31. Tag vor der Wahl zu erfolgen. Änderungen an einer eingereichten Liste sind bis zum 24. Tag vor der Wahl möglich, müssen aber von mindestens der Hälfte der Wahlwerber (der vorherigen Liste) unterzeichnet sein. Nun wurde die erste Liste vom Zustellungsbevollmächtigten mit den notwendigen Unterschriften eingebracht. Die anderen Vorschläge wurden nicht als Änderungen der ersten Liste, sondern wiederum gesondern eingebracht. Ich vermute einmal, daß Hans-Peter Mayr von seiner Tätigkeit als Obmann und Geschäftsführer des Team Stronachs in Tirol noch als Zustellbevollmächtigter gemeldet war.

Auch Frank Stronachs Rechtsberater scheinen die Sache so wie die Wahlbehörde und anders als Stronachs Klubobmann Robert Lugar zu sehen, sonst würde jetzt nicht versuchen, die von der Behörde anerkannte Liste wieder ins Boot zu holen. Damit hat er Lugar auch gleich desavouiert, denn dieser wollte ja „alle rechtlichen Mittel“ gegen den früheren Parteikollegen ergreifen.

Die Geschichte um das Tiroler Listenchaos hat es übrigens sogar in die Neue Zürcher geschafft, die mit dem Blick von außen recht treffend analysiert.

 

Zahlt sich eine Vollzeitstelle aus?

„Wozu mehr arbeiten?“, fragt Jeannine Hierländer in der „Presse“ nur halb rhetorisch. In Österreich ist die Steuerprogression besonders stark und früh ausgeprägt. Während niedrige Einkommen steuerfrei sind, erreicht man sehr früh eine Art Flat Tax aus Sozialversicherung und Lohnsteuer von etwa 44%. Betrachtet man die Einkommensteuer allein, so ist die Bemessungsgrundlage (aus der die Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschieden worden sind) bis 11.000 Euro steuerfrei, dann beginnt bereits ein Grenzsteuersatz von 36,5% zu wirken. Bereits bei einem Jahreseinkommen ab 60.000 Euro hat man die höchte Besteuerungsstufe (50%) erreicht. Diese Graphik der Arbeiterkammer, die allerdings mit dem für ökonomische Entscheidungen weniger relevanten Gesamtanteil von Steuern und Sozialversicheurng am Einkommen operiert, unterstreicht das Problem.

Hierländer schreibt daher: „Wer von Voll- auf Teilzeit umsteigt, arbeitet in vielen Fällen um die Hälfte weniger und verliert dabei nur ein Drittel seines Nettoeinkommens.“

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Brutto-Netto-Rechner des BMF: Ein alleinstehender Dienstnehmer ohne Pendlerpauschale erhält ein Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich. Das entspricht einem Brutto-Jahreseinkommen von 35.000 Euro, abzüglich von Sozialversicherung, Lohnsteuer etc. nur 23.972,62.  Den Dienstgeber hat er aber insgesamt sogar 45.916,00 Euro gekostet. Nun reduziert der Dienstnehmer seinen Vertrag auf 25 Stunden, also 1.562,50 monatlich. Das Brutto-Jahreseinkommen beträgt nun 21.875, netto bleiben 16.658,10. Der Dienstgeber muß insgesamt 28.697,54 aufwenden. Die Arbeitszeit wurde um 37,5% reduziert, das Nettoeinkommen sank aber nur um 30,5%. Die Gesamtabgabenbelastung des Mehrverdienstes betrug übrigens 44,27%. Ohne 13./14. wäre der Unterschied eklatanter, ebenso in Bereichen mit höheren Stundenlöhnen. Tatsächlich gibt es Branchen, in denen die Rechnung Hierländers die Realität approximiert. A propos: Der Grenzertrag der 40. Wochenstunde liegt für den beispielhaften Dienstnehmer bei 487,68 Euro netto, aber 875 Euro brutto im Jahr. In gewissen Bereichen (so z.B. beim Sprung von 1.490 Euro auf 1.500 Euro brutto/Monat) führt ein höheres Bruttoeinkommen sogar zu einem niedrigeren Nettoeinkommen.

Wer also sein Leben auch mit dem geringerem Einkommen aus Teilzeit bestreiten kann, was insbesondere für Menschen zutrifft, die nicht alleine wohnen (Ehepartner, bei den Eltern, auch Wohngemeinschaften etc.), könnte auf Grund des rapide abnehmenden Grenzertrags der Mehrarbeit leicht den Schluß ziehen, daß sich eine Vollarbeitsstelle nicht auszahlt. Umso mehr, wenn die so gewonnene Zeit für Tätigkeiten genutzt werden kann, denen man selbst eine hohe Priorität einräumt. Ökonomisch gesprochen: Aus deren Ausweitung man einen hohen persönlichen Grenznutzen zieht. Wer sich aus gesellschaftspolitischen Gründen über die hohe Teilzeitquote bei Frauen beschwert, würde hier einen Puzzlestein finden.

Nebenbei: Interessant, daß die Arbeiterkammer und Gewerkschaft den Anstieg an Teilzeit-Verträgen immer scharf kritisieren und als Armutsfalle geißeln, aber selbst immer wieder Vorstöße für eine Verkürzung der Arbeitszeit vornehmen. Allgemeine Teilzeit sozusagen. Siehe übrigens diesen „Presse“-Artikel von Wolfgang Scherf, warum eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung die Versprechen ihrer Proponenten rein technisch nicht einlösen kann.

Die Steuerschraube dreht sich weiter

In Österreich ist trotz hoher Steuerquote schon seit langem die einzige Frage, wie die Staatseinnahmen weiter erhöht werden können, was meist unter dem Codewort „Steuergerechtigkeit“ läuft. Weil Steuern anscheinend immer gerechter werden, je höher sie sind.

Auch in Deutschland ist trotz relativ guter Budgetlage die Diskussion um Steuererhöhungen voll im Gange. SPD und Grüne sind in voller Fahrt, in der CDU mehren sich die Stimmen, wie etwa die der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, die weitere Steuererhöhungen verlangen. Nun ist es natürlich eine gute Frage, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringen soll und wie diese bezahlt werden. Aber momentan wird der Eindruck erweckt, es gehe um die Erhöhung an sich, quasi als Befriedigung möglicher Neidkomplexe, selbst, wenn es einem selbst indirekt schaden sollte.

Berthold Köhler schreibt in der FAZ entsprechend süffisant:

Wie war es da nur möglich, dass SPD und Grüne unter Schröder den Steuersatz senkten? Wohin hat das nur geführt? Zu Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und Rekordsteuereinnahmen. Nicht nur das kleine Saarland, eine ganz große Koalition arbeitet jetzt daran, diesen historischen Fehler zu korrigieren.

Genauso haben in Österreich die  Steuerreformen 1989, 1994/95 und 2004/05 wesentliche Wachstumsimpulse gebracht, in der Regel durch eine Vereinfachung und Absenkung des Tarifs verbunden mit einer Verbreiterung der Steuerbasis. Damit wurde durch den Abbau von Ausnahmen zudem das System gerechter, weil weniger Personen durch dubiose Konstrukte aus der Steuer entkommen konnten. Freilich hat man es immer wieder geschafft, die Erfolge dieser Reformen durch komplizierteste Neuregelungen in den Folgejahren zu konterkarieren.

Wenn die Höhe der Steuereinnahmen das Hauptproblem wäre, würde ich ja die ständigen Vorstöße oder Konstrukte wie die österreichische Solidarsteuer auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld vielleicht verstehen. Doch davon kann wohl in Österreich keine Rede sein. Und in Deutschland, Frankreich etc. genauso wenig.

Gleichbehandlung als Ungleichbehandlung

Die Freiheit des Einzelnen ist immer mühsam erkämpft, immer in Gefahr. Wie sehr sie in Europa in Gefahr ist, das ist leider vielen noch zu wenig bewußt. Wohl auch, weil die Attacken darauf meist in rhetorisch schön geschmückte Worte verpackt sind. Einen wichtigen Fall greift Gudrun Kugler-Lang in einem lesenswerten Kommentar heraus: Die Ausweitung der sogenannten „Gleichbehandlungsgesetze“ auf den privaten Bereich. Immerhin hat das Sozialminister Rudolf Hundstorfer gerade versucht, und die ersten Reaktionen etwa der Bischofskonferenz oder der Wirtschaftskammer ließen schlimmes erahnen: Eine Privilegierung bestimmter Gruppen, so daß es einer Privatperson nicht gestattet ist, mit einem Angehörigen dieser Gruppen nicht zu kontrahieren – mag es auch gute Gründe dafür geben. Glücklicherweise konnte Hundstorfers Beschneidung bürgerlicher Freiheiten noch einmal verhindert werden. Kugler-Lang schreibt dazu einiges in ihrem langen Text. Folgende Passage drückt die Essenz der Kritik an der „Nichtdiskriminierung“ im Privatbereich:

Auch wenn es auf den ersten Blick überrascht: Ja, offene Diskriminierung muss möglich sein. Selbst wenn man die eine oder andere unterschiedliche Behandlung menschlich nicht richtig findet. Selbst wenn sie sozial unerwünscht ist. Ja, man mutet einem abgewiesenen Kunden einen zusätzlichen Weg zu. Im Namen der Freiheit, die es auch vorsieht, falsche und unangenehme Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies entspricht Voltaires Auffassung von Toleranz: Ganz anderer Meinung zu sein – aber bis zum letzten Atemzug das Recht des anderen zu verteidigen, diese Meinung zu haben. Uns alle lädt diese Überlegung ein, mit nicht perfektem Verhalten anderer Menschen leben zu lernen.

Michael Prüller fragt zu Recht: „Ist es tatsächlich die Aufgabe einer Regierung, genau jene Gesellschaft, deren Auftragnehmer sie ist, per Gesetz und Polizeigewalt zu Fortschritten zu zwingen?“ Für wie erziehungsbedürftig hält der Gesetzgeber seine Bürger?

Nebenbei gab es in den USA oder auch in Großbritannien schon Verfahren, in denen einfache Bürger die Freiheit genommen wurde, „das nicht tun zu müssen, was sie nicht tun wollen.“ – unter dem Deckmantel einer staatlich geregelten „Antidiskriminierung“. Man kann schon gar nicht mehr von „Wehret den Anfängen!“ sprechen – eher von: „Wehret dem Ende!“

Zypern: Das Gegenteil von gut ist …

In der „Presse“ fragt sich Josef Urschitz angesichts des „Zypern-Pakets“ in Anlehnung an einen „El-Pais-Kommentar“: „Gibt es intelligentes Leben in der Eurozone?“ Vieles von dem, was er schreibt, hätte ich gerne selbst geschrieben – aber wozu den Aufwand, wenn es schon jemand anderer getan hat? Ein richtiges Bankensanierungspaket, das schreibt Urschitz richtig, hätte übrigens wohl eher so ausgehen:

Zuerst bluten die Aktionäre der betroffenen Banken. Sie haben schließlich bewusst das Unternehmerrisiko übernommen, und sie sind es auch, die in guten Zeiten die Gewinne abschöpfen. Sollte das nicht reichen, werden die Zeichner der Bankenanleihen, die den Instituten direkt Geld geborgt haben, herangezogen. Und zuallerletzt wird dann auf große Einlagen zurückgegriffen. Die auch in Zypern garantierten 100.000 Euro sind aber tabu.

Gemacht hat man das Gegenteil.

Dafür jede Menge Vertrauen verspielt und die Sparer in Spanien, Italien und Portugal verunsichert. Auch der Rest des Artikels ist durchaus lesenwert.

Der Pixelökonom argumentiert, warum dieser Eingriff trotzdem zu begrüßen ist: Genau weil er Paniksignale aussendet, damit das Risiko des Wirtschaftens bewußt macht. Ich möchte dem insofern widersprechen, als einige Gruppen, die um das Risiko eher Bescheid wußten (z.B. Eigentümer, Anleiheninvestoren, Interbankenmarkt) ganz oder ziemlich ungeschoren davonkommen, während Sparer, die gar keine realistische Ausweichmöglichkeit hatten, mitgetroffen werden sollten. Ich weiß nicht, wieviele Friseure, Restaurantbesitzer oder Verkäufer ihre Ersparnisse auf irgendwelche ausländischen Banken legen bzw. de facto legen können. Grundsätzlich spricht er aber etwas Wichtiges an: Die zahlreichen „Rettungspakete“ haben erfolgreich das Eingehen des Risikos vom Tragen des Risikos separiert. Das gilt leider auf für das zypriotische Paket. Er schreibt daher:

Der Preis, den wir zahlen werden, wird so lange steigen, bis wir Risiko und Haftung wieder in die selben Hände legen.

Seltsamerweise  gibt es beim entsprechenden EU-weiten Bankeninsolvenzrecht, das dabei helfen soll, seit längerem kaum Fortschritte.

Kurz zu Zypern

Das „Zypern-Paket“, mit dem zum ersten Mal im Euroraum Sparer und andere Besitzer von Einlagen bei Banken auf einen Teil ihrer Sparguthaben verzichten sollen und die Einlagensicherung ausgehebelt wird, wird politisch mit „russischen Oligarchen“ argumentiert, die „zur Kassen gebeten werden sollen“. Abgesehen davon, daß diese Argumentation ziemlich chauvinistisch ist, trifft sie nicht zu: Den Hauptteil der Last werden ganz andere tragen, wie man hier bei André Kühnlenz (früher bei der Financial Times Deutschland), unterstützt von einer informativen Graphik über Quellen zypriotischer Einlagen, erfahren kann. Bei ihm finden sich auch viele weiterführende Links, die einen Überblick über die Einschätzung des Pakets geben.

Wie es weitergeht, werden wir bald wissen. In Zypern gibt es anscheinend heftigen Widerstand; doch selbst, wenn das zypriotische Parlament das Paket nicht beschließen sollte, wäre das Vertrauen in den Finanzplatz Zypern zerstört, was wohl in gewisser Weise auch eine der beabsichtigten Effekte der Maßnahme war. Offensichtlich ist aber, daß der ganze Rettungsmechanismus bedenklich undemokratische Züge trägt. Italien wurde von außen eine nicht-gewählte Regierung aufgedrängt, in Zypern ist demokratische Mitsprache für den Plan der Geberländer nur störend, zum Mechanismus und die Kommunikation der Griechenland-Rettung auf Geber- wie Nehmerseite brauche ich wohl nicht mehr zu sagen.

Tyler Cowen schreibt völlig richtig:

The broadest lesson of them all concerns the dangers of framing when you play the same game over and over again (attn: U.S. fiscal policymakers).  German policymakers/voters have felt backed into a corner by repeated bailouts and that is when stupid choices start being made.  This could go down as a blunder of historic proportions.  It also shows that EU governance already is a disaster and profoundly anti-democratic in the worst sense of that term.

Zum Abschluß noch ein FAZ-Zitat aus einem Bailout-kritischen Artikel, daß meine Stimmung auf den Punkt bringt:

Nun sieht in Zypern jeder Euro-Bankkunde, wie ihn die Eurogruppe enteignen kann, wann immer es ihr beliebt. Für den Euro-Anleger gibt es keine Sicherheit mehr für sein Sparguthaben. Seit in der Währungsunion der Bailout ein Gewohnheitsrecht ist, gelten keine Regeln und gibt es kein Vertrauen mehr.

Von Ehen, Doch-Nicht-Ehen, und anderen Diskriminierungen

Es ist interessant zu beobachten, wie sich durch konsequente Lobbyingarbeit die Wahrnehmung eines Sachverhalts verschieben kann. Was einmal eine verschiedene Behandlung eben verschiedener Tatbestände war, wird zur Ungleichbehandlung. Was früher als Ungleichbehandlung empfunden worden wäre, wird zur gerechtfertigen Unterscheidung.

Ein Beispiel dafür liefert mir ein aufgeregter Eintrag des Weblogs „Zur Politik“, in dem Josef Pühringers klares Bekenntnis dagegen, Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts als Ehe zu bezeichnen oder ihnen etwa die Adoption fremder Kinder zu gestatten, von Tom Schaffer als „Missachtung von Grundrechten“ bezeichnet wird.

Nun ist in dem Eintrag einmal eine begriffliche Unschärfe enthalten. Diskriminierung heißt nämlich einfach: Unterscheidung. Und das Recht muß notwendigerweise zwischen verschiedenen Umständen unterscheiden. Der früherer VfGH-Präsident Walter Antoniolli hat das in einem Artikel zur „Gleichheit vor dem Gesetz“ so zusammengefaßt:

„Ein dreijähriges Kind wird vom Gesetzgeber selbstverständlich anders behandelt als ein erwachsener Mensch; wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern usw. die ganze Rechtsordnung ist geradezu nichts anderes als eine Summe ’ungleicher Behandlungen‘.“

Menschen mit höherem Einkommen werden also gesetzlich diskriminiert — aber diese Unterscheidung wird wohl mehrheitlich als gerechtfertig angesehen. Das entscheidende Element zur Beurteilung einer Diskriminierung ist ihre Rechtfertigung. Erfolgt sie, weil Unterschiede im Sachverhalt eine unterschiedliche Behandlung erfordern? Oder ist sie willkürlich? So ist in Art. 7 B-VG eine Ausnahme vom Gleichheitssatz normiert, was die Diskriminierung von Männern und Frauen betrifft; hier hat das Parlament beschlossen, eine bestimmte Diskriminierung als gerechtfertigt zu sehen. Wir sind da offensichtlich mitten in einer Werturteilsdiskussion.

In Österreich behilft man sich meistens, in dem man zumindest formell eine positivistische Interpretation verfolgt und die Beurteilung, ob etwas „sachlich gerechtfertigt“ ist, aus einer Gesamtschau der Rechtsordnung zu destillieren vermeint. Zudem wird dem Gesetzgeber in der Regel aus Gründen der Verwaltungsökonomie das Recht auf eine „typisierte Betrachtung“ eingeräumt, die in vielen Fällen bei Einzelbetrachtung als nicht gerechtfertigte Diskriminierung empfunden würde, aber im Durchschnitt zutrifft.

Es gibt nun gute Gründe, zwischen einer Ehe von Mann und Frau und anderen Formen menschlichen Zusammenlebens zu unterscheiden: Mann und Frau sind anthropologisch aufeinander zugeordnet; sie sind zusammen fähig, Kinder zu zeugen, und sie sollten die daraus erwachsende Verantwortung gemeinsam tragen. Das Institut, in dem all dies zusammenfließt, ist die Ehe.

Die Ehe ist außerdem auch deswegen privilegiert, weil sich der Staat einen gesellschaftlichen Nutzen von diesen Familien erwartet, der durch die enge Bindung untereinander, die vergleichsweise höhere Stabilität und die Geburt und Erziehung von Kindern in geordneten Verhältnisse gestiftet werden soll. Daß es auch kinderlose Ehen gibt, schadet in der Durchschnittsbetrachtung nicht. Daß Ehen zerrüttet sein können, ebensowenig; typischerweise ist sie allemal stabiler als andere Formen des Zusammenlebens, woraus sich auch zahlreiche gesellschaftliche Vorteile ergeben.

Diese sind empirisch gut abgesichert. Kinder, die mit Vater und Mutter aufwachsen, sind im statistischen Durchschnitt weniger armutsgefährdet, haben durchschnittlich höhere Bildungsabschlüsse, haben geringere Raten von Drogenmissbrauch, erzielen selbst später höhere Einkommen. Sie wachsen eher mit gefestigter Identität auf und verfügen über verschiedene Rollenmodelle in ihren Eltern, die sich dadurch erzieherisch (oft unfreiwillig …) ergänzen.

Wenn sich die Ehe aber so grundlegend von anderen Formen des Zusammenlebens unterscheidet, so ist es gerechtfertig, andere Formen eben nicht auch als Ehe zu bezeichnen und auf sie die gleichen Rechtsvorschriften anzuwenden, wo doch die grundlegende Konstitution und die praktischen Folgen dieses Zusammenlebens andere sind.

Bei der Frage der Adoption kommt noch hinzu, daß hier oft ein „Grundrecht auf Kinder“ zugrundegelegt wird, daß es so nicht gibt. Heute verbreitet sich leider immer mehr die Ansicht, Kinder seien quasi ein Gut, daß man sich eben so zulegt. Kinder zu bekommen wird zur eigenen Selbstverwirklichung gezählt, die nicht behindert werden dürfe. Im Mittelpunkt jeder gesetzlichen Regelung haben aber die Interessen der Kinder zu stehen, wie sich auch in den sehr ausführlichen Prüfungen niederschlägt, die ein Paar über sich ergehen lassen muß, wenn es in Österreich ein Kind adoptieren will.

Was als Grundrecht konstatiert wird, scheint mittlerweile wieder sehr verschieden zu sein. Unbestreitbar hat etwa der EGMR Rechte geschaffen, die von den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention nie vorgesehen waren. Man nennt das euphemistisch „Fortentwicklung“, man könnte es einfach „Richterrecht“ nennen. Die Rechtsbasis ist freilich reiner Positivismus, eine tiefere Begründung fehlt. Dieses Richterrecht kann sich bei anderere Zusammensetzung des EGMR auch wieder ändern, und ihre Sprüche sind nicht der Kritik entzogen. Daher geht eine Berufung auf das EGMR als Grund dafür, warum ein Politiker eine bestimmte Ansicht nicht vertreten dürfe, wohl ins Leere.

13. März 1938

Der 75. Jahrestag des sogenannten „Anschluß“, der Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich, wurde wieder von zahlreichen Reden begleitet, in denen unter dem Vorwand der Geschichtsbetrachtung die Gegenwart abgehandelt wurde. Unter diesem Aspekt ist wohl auch die sogenannte Opfer-/Täterfrage zu sehen, zu der ich zum Schluß noch etwas schreiben werde.

Doch auf einem ökonomisch angehauchten Blog beschäftigt mich zum Anschluß eher die Frage, in welcher wirtschaftlichen Situation sich Österreich und Deutschland damals befanden. Und die war höchst unterschiedlich: Österreich war in der Zwischenkriegszeit zweimal quasi bankrott gegangen, das erste Mal durch die Folgen des Ersten Weltkriegs, das zweite Mal im Gefolge der Weltwirtschaftskrise durch den Zusammenbruch der Creditanstalt, die vom Staat aufgefangen werden mußte. Allerdings war der Staat am Zusammenbruch nicht unbeteiligt, hatte er der Creditanstalt ja zuvor die marode Bodencreditanstalt aufgezwungen. Beidemale konnten die Staatsfinanzen nur durch eine Völkerbundanleihe gerettet werden, die mit drakonischen Sparmaßnahmen und Auflagen verbunden und innenpolitisch jedesmal heftig umstritten war.

Die zweite Anleihe war mit dem Lausanner Abkommen 1932 bereits von der neuen Regierung Engelbert Dollfuß’ ausverhandelt worden, wäre aber im Nationalrat am Widerstand der Sozialdemokraten und Großdeutschen fast gescheitert, die einen Staatsbankrott aus parteitaktischen Gründen anscheinend vorzogen. Das Abkommen zog eine Beaufsichtigung der österreichischen Fiskalpolitik durch einen ausländischen Kommissar nach sich, die bis 1936 andauerte. Trotz der Weltwirtschaftskrise mit wachsender Arbeitslosigkeit hielt Österreich daher an einer Hartwährungspolitik und einer rigiden Austeritätspolitik fest – mußte an ihr festhalten, um die Bedingungen der Völkerbundanleihe zu erfüllen und nicht wieder in die Gefahr eines Staatsbankrotts zu geraten. Man versuchte zwar, Mittel für Investitionsprogramme aufzustellen, konnte dies aber nur in engen Grenzen tun. Trotzdem konnten Projekte wie die Großglockner-Hochalpenstraße und die Höhenstraße in Wien unternommen werden.

Seitdem im Deutschen Reich aber die Nationalsozialisten an der Macht waren, kamen als zusätzlicher Faktor wirtschaftliche Sanktionen des NS-Regimes wie die sogenannte „Tausend-Mark-Sperre“ hinzu, die Österreich wirtschaftlich weiter unter Druck setzten. 1933 waren in Österreich etwa 557.000 Personen im Jahresdurchschnitt arbeitslos, eine Arbeitslosenrate von 26%; 1929 waren es noch 8,8% gewesen. 1937 waren es immer noch 464.000 (21,7%). Etwa 230.000 davon erhielten keine Arbeitslosenunterstützung – die sogenannten „Ausgesteuerten“. Die langsame Erholung erfuhr 1936 durch den Zusammenbruch der Phönix-Versicherungsgesellschaft einen neuen Dämpfer. Wieder mußte eine Auffanggesellschaft gegründet werden.

Die Hartwährungspolitik führte allerdings zu einer emotionalen Erfolgsgeschichte: Der Schilling wurde zum geliebten Alpendollar. Die Österreichische Nationalbank hatte 1938 als Folge ihrer strikten Geldpolitik auch höhere Gold- und Devisenreserven als die Deutsche Reichsbank, weswegen der Anschluß für die deutsche Regierung wirtschaftlich durchaus lohnend war.

Die NS-Wirtschaftspolitik war gänzlich anders. Durch massive Beschäftigungs- und Rüstungsprogramme auf Pump, die ein Grund für die geringen Reserven der Deutschen Reichsbank waren, konnte die Arbeitslosigkeit von 5,56 Millionen 1932 auf 0,9 Millionen 1937 gesenkt werden. Die Wirtschaft wurde dabei in weitaus stärkerem Ausmaß als in Österreich staatlich gelenkt. Durch umfangreiche Enteignungen politischer Gegner, „Arisierung“ und Devisenbewirtschaftung konnte die Expansion finanziert werden. Viele der zusätzlichen Ausgaben waren allerdings keine Investitionen, die den langfristigen Wohlstand mehren sollten, sondern flossen in die Rüstungsindustrie oder Propagandaprojekte. Resultat: 1939 war das Deutsche Reich de facto hoch verschuldet und seine Devisenbestände erschöpft.

Die österreichische Wirtschaftspolitik war zwar nachhaltiger, die deutsche aber lockte mir ihren kurzfristigen Erfolgen, deren hoher – auch menschlicher – Preis geschickt verschleiert wurde. Man kann getrost annehmen: Hätte Österreich 1938 noch die Verfassung von 1920/1929 gehabt, so hätte sich Hitler den Einmarsch sparen können, da eine bei Parlamentswahlen erfolgreiche NSDAP den Anschluß aus freien Stücken vollzogen hätte. Die Innsbrucker Gemeinderatswahlen 1933, bei denen die NSDAP 41,1% der gültigen Stimmen (36,1% der Wahlberechtigten) errang und sich damit verdreizehnfachte, sprechen eine deutliche Sprache. –

Die oben erwähnte Opfer-/Täterfrage, in Österreich heutzutage plakativ als „Opfermythos“ diskutiert, ist für sich betrachtet ja nur sinnvoll ist, wenn man einmal vom Konstrukt der Kollektivschuld ausgeht. Daher ist für mich diese Diskussion im Umkehrschluß sinnlos. Österreich wurde auf rechtswidrigem Weg und unter der Anwendung von Gewalt dem Deutschen Reich einverleibt, daran besteht kein Zweifel, und so sind auch die Worte der Moskauer Deklaration zu verstehen. Daß viele Menschen, die 1938 österreichische Staatsbürger waren, sich sowohl unter den Opfern befunden haben, als auch Helfer des Regimes und Täter aktiv waren, ist wohl mittlerweile ebenso klar. Freilich war nach dem Krieg die Herstellung gesellschaftlichen Friedens vorrangig, und so hat man in Österreich den zweifelsfreien Opferstatus des Staates auf die Bevölkerung als solche ausgedehnt. Damit war man freilich nicht allein. Die Franzosen haben sich bspw. erst mit großer Verspätung damit auseinandergesetzt, daß die deutsche Besatzung nur dank vieler französischer Mithelfer funktionieren konnte, Mithelfer, unter denen sich etwa Frankreichs späterer Staatspräsident François Mitterand befinden sollte. Leider hat man sich vielerorts weniger mit der Aufarbeitung der Geschichte als mit dem Kampf um die Deutungshoheit beschäftigt, wovon meines Erachtens die Arbeit vieler zeitgenössischer österreichischer Historiker ein beredtes Zeugnis ablegt.