Fünf Beispiele zur kalten Progression

Die sogenannte „kalte Progression“ ist in den letzten Jahren, als die Lohnabschlüsse in reinen Geldwerten eher mager ausfielen, in aller Munde. Gemeint ist, dass bei gleich bleibenden Tarifstufen eine Lohnerhöhung, die rein der Abgeltung der Inflation dient, auf Grund der Progression zu einer höheren Durchschnittssteuerbelastung führt und damit die Kaufkraft des Lohnes sinkt. Das ist strikt davon zu unterscheiden, dass durch ein gestiegenes Preisniveau die Kaufkraft eines unveränderten Lohnes sinkt. Dieser Effekt hat nichts mit der Progression zu tun und würde etwa auch bei einer Einheitssteuer auftreten.1

Ein Beispiel mit österreichischen Zahlen: Ein Angestellter erhält ein Monatsgehalt von 2.400 Euro brutto. Der Einfachheit halber lassen wir den 13. und 14. Monatsbezug beiseite. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt von den zwölf Gehältern von 28.800 Euro eine steuerpflichtige Lohnsumme von 23.595,84 Euro. Davon darf der Steuerpflichtige Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale abziehen; verbleiben 23.403,84 Euro. Die ersten 11.000 Euro sind steuerfrei. Für die verbleibenden 12.403,84 Euro ist ein Grenzsteuersatz von 36,5% anzuwenden, der eine Belastung von 4.527,40 Euro ergibt. Nach Abzug von Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag verbleibt eine Steuerlast von 4.182,40 Euro und ein Nettogehalt von 19.413,44 Euro. In Tabellenform:

Tabelle 1: Aktuelle Rechtslage
Position Betrag Anmerkung
Zwölf Monatsgehälter € 28.800
Sozialversicherung, AK etc. € 5.204,16
Berechnungsbasis Lohnsteuer € 23.595,84
abzgl. Sonderausgabenpauschale € 60,00
abzgl. Werbungkostenpauschale € 132,00
Bemessungsgrundlage 23.403,84
Tarifstufe bis 11.000 € € 00,00 0,0 %
Tarifstufe bis 25.000 € € 4.527,40 36,5 %
abzgl. Arbeitnehmerabsetzbetrag € 54,00
abzgl. Verkehrsabsetzbetrag € 291,00
Lohnsteuer € 4.182,40
Nettogehalt € 19.413,44

Nun nehmen wir aus Illustrationsgründen an, ein Inflationsschock von 4,17% würde durch eine Lohnerhöhung komplett ausgeglichen, so dass der Angestellte nun einen Hunderter mehr im Monat erhält, insgesamt also 2.500 Euro. An diesen Fall denken wohl die meisten, wenn sie die „Kalte Progression“ bekämpfen wollen.

Tabelle 2: Inflationsabgeltung
Position Betrag Veränderung
Zwölf Monatsgehälter € 30.000 + 4,17%
Sozialversicherung, AK etc. € 5.421,00 + 4,17%
Berechnungsbasis Lohnsteuer € 24.579,00 + 4,17%
abzgl. Sonderausgabenpauschale € 60,00
abzgl. Werbungkostenpauschale € 132,00
Bemessungsgrundlage € 24.387,00 + 4,20%
Tarifstufe bis 11.000 € € 00,00
Tarifstufe bis 25.000 € € 4.886,26 + 7,93%
abzgl. Arbeitnehmerabsetzbetrag € 54,00
abzgl. Verkehrsabsetzbetrag € 291,00
Lohnsteuer € 4.541,26 + 8,58%
Nettogehalt € 20.037,74 + 3,22%

Während vorher die Durchschnittsteuerbelastung des Bruttolohns 14,5% betragen hat, ist sie nun auf 15,1% gestiegen. Das Nettogehalt ist nicht um 4,17%, sondern nur um 3,22% gestiegen. Die Differenz ist die Wirkung der kalten Progression.

Nun ein Rechenbeispiel, bei dem die Tarifstufen, Pauschalen und Absetzbeträge valorisiert werden.

Tabelle 3: Inflationsabgeltung mit Indexierung
Position Betrag Veränderung
Zwölf Monatsgehälter € 30.000 + 4,17%
Sozialversicherung, AK etc. € 5.421,00 + 4,17%
Berechnungsbasis Lohnsteuer € 24.579,00 + 4,17%
abzgl. Sonderausgabenpauschale € 62,50 + 4,17%
abzgl. Werbungkostenpauschale € 137,50 + 4,17%
Bemessungsgrundlage € 24.379,00 + 4,17%
Tarifstufe bis 11.458,33 € € 00,00
Tarifstufe bis 26.041,67 € € 4.716,04 + 4,17%
abzgl. Arbeitnehmerabsetzbetrag € 56,25 + 4,17%
abzgl. Verkehrsabsetzbetrag € 303,13 + 4,17%
Lohnsteuer € 4.356,67 + 4,17%
Nettogehalt € 20.222,34 + 4,17%

In diesem Beispiel bleibt die Durchschnittslohnbelastung gleich, und auch die Staatseinnahmen — die ja schließlich der eigentliche Zweck der Steuern sind — scheinen trotzdem ihren Anteil zu erhalten.

Es kommt aber noch besser: Denn wenn der Arbeitgeber eine noch höhere Lohnerhöhung gewährt, profitiert der Arbeitnehmer auch hier zum Nachteil des Fiskus von der Indexierung. Denn auch die über die Inflation hinausreichende Lohnerhöhung kommt in den Genuss eines impliziten Inflationsausgleichs, wie wir gleich sehen werden. Wir unterstellen dafür jetzt eine Erhöhung um 8,33% oder 200 Euro im Monat.

Tabelle 4: Kräftige Lohnerhöhung mit Indexierung
Position Betrag Veränderung
Zwölf Monatsgehälter € 31.200 + 8,33%
Sozialversicherung, AK etc. € 5.637,84 + 8,33%
Berechnungsbasis Lohnsteuer € 25.362,16 + 8,33%
abzgl. Sonderausgabenpauschale € 62,50 + 4,17%
abzgl. Werbungkostenpauschale € 137,50 + 4,17%
Bemessungsgrundlage € 25.362,16 + 8,37%
Tarifstufe bis 11.458,33 € € 00,00
Tarifstufe bis 26.041,67 € € 5.074,90 + 12,09%
abzgl. Arbeitnehmerabsetzbetrag € 56,25 + 4,17%
abzgl. Verkehrsabsetzbetrag € 303,13 + 4,17%
Lohnsteuer € 4.715,53 + 12,75%
Nettogehalt € 20.846,64 + 7,38%

Kaufkraftbereinigt ist das neue Bruttogehalt um 4,00% höher, das Nettogehalt um 3,09% höher als das alte, bei einem Grenzsteuersatz von 36,5%. Der Engländer würde sagen: You do the math.

Aber mit dieser Tarifindexierung werden auch all diejenigen bedacht, deren Löhne und Einkommen nicht steigen, sondern gleich bleiben oder sogar sinken. So etwas ist nicht selten, etwa durch (in diesem Fall meist unfreiwillige) Berufswechsel, Reduktion der Arbeitszeit oder auch simpel durch Pensionierung. Selbständige wissen ohnehin ein Lied von schwankenden Einnahmen und daher oft auch recht mageren Jahren zu singen. Nun mag man einen solchen Teuerungsausgleich sozialpolitisch für richtig halten, fiskalisch kann das aber teuer werden. Denn die Ausgaben des Staates werden nicht dann mehr, wenn alle Erwerbstätigen ihre Einkommen um die Inflationsrate steigern können. Eher im Gegenteil: Können sie das nämlich nicht, so steigen wahrscheinlich u.a. die Sozialausgaben. Sehen wir uns dazu das letzte Beispiel an, bei dem das Monatsgehalt um 100 Euro gesunken ist.

Tabelle 5: Lohnrückgang
Position Betrag Veränderung
Zwölf Monatsgehälter € 27.600 – 4,17%
Sozialversicherung, AK etc. € 4.987,32 – 4,17%
Berechnungsbasis Lohnsteuer € 22.612,68 – 4,17%
abzgl. Sonderausgabenpauschale € 62,50 + 4,17%
abzgl. Werbungkostenpauschale € 137,50 + 4,17%
Bemessungsgrundlage € 22.412,68 – 4,24%
Tarifstufe bis 11.458,33 € € 00,00
Tarifstufe bis 26.041,67 € € 3.998,34 – 11,69%
abzgl. Arbeitnehmerabsetzbetrag € 56,25 + 4,17%
abzgl. Verkehrsabsetzbetrag € 303,13 + 4,17%
Lohnsteuer € 3.638,97 – 13,00%
Nettogehalt € 18.973,71 – 2,27%

Natürlich wäre auch ohne Indexierung die Steuerlast stärker zurückgegangen als das Einkommen; das ist der gewünschte Effekt eines progressiven Steuersystems. Doch während im nicht-indexierten System das Nettoeinkommen um 2,67% zurückgeht (und damit ebenfalls um weniger als das Bruttoeinkommen), schluckt die Indexierung hier weitere 0,4%. Sie bekämpft eben nicht bloß die kalte Progression, sondern verbindet den Tarif allgemein mit der Preissteigerung. Bleiben die Einkommen zu laufenden Preisen konstant, so sinkt das Steueraufkommen bei indexierten Tarifstufen.

Wie häufig auch stagnierende oder sinkende Einkommensverläufe vorkommen, mag folgende Statistik näherbringen: Zwischen 2008 und 2013 stieg das Bruttojahreseinkommen der unselbständig Beschäftigten im Median um insgesamt 6%, der Verbraucherpreisindex um rund 10%. Im ersten Quartil sank das Bruttojahreseinkommen sogar. Bei den Dezilen mit höheren Einkommen — die von einer Indexierung am meisten profitieren würden — gibt es auch die größten Zuwächse. Nun kann man als Person im Laufe seines Lebens verschiedenen Dezilen angehören; ein gewisser Trend lässt sich aber doch ablesen.

Fazit

Die Indexierung der Tarifstufen kann zu einem Fiskalproblem werden, da viele Einkommensverläufe nicht dem idealtypischen langzeitbeschäftigten Vollzeit-Angestellten mit Inflationsabgeltung folgen. Außerdem werden auch Erhöhungen über der Inflationsrate begünstigt, da auch der überschießende Teil einen automatischen Inflationsausgleich unterliegt. Insgesamt ist angesichts einer angespannten Budgetsituation damit zu rechnen, dass eine solche Indexierung, die den Fiskalzweck der Einkommensteuer unterläuft, durch eine Ausweitung von Konsumsteuern finanziert werden würde, die ja erstens mit der Inflation und zweitens mit steigender Kaufkraft automatisch mehr erbringen.

P.S.: Alle Zahlen ohne Gewähr. Beim Eintipseln von so vielen Zahlen kann schon einmal irgendwo ein Fehler sein …


  1. Dieser Effekt kann durch eine Progression aber verschärft werden, was manchmal zur allgemeinen Verwirrung auch als „kalte Progression“ bezeichnet wird. 

Budget-Theater: Sinnlose Briefe, sinnlose Rechnungen

Groß war die Aufregung, dass Österreich von der EU-Kommission gerügt werden könnte, weil das sogenannte strukturelle Defizit des Landes zu hoch sein könnte. Ein kurzer Brief des Finanzministers genügte freilich zur Entschärfung der Situation. Vorbildlicherweise ist dieser Brief vom Finanzministerium auch online gestellt worden.

Darin werden einige Maßnahmen kursorisch beschrieben, mit denen Verwaltungskosten gesenkt werden sollen. Die Auswirkungen der niedrigen Inflation auf Pensions- und Gehaltsabschlüsse werden positiv herausgestellt. Alles in allem wird ein Kenner der innenpolitischen Debatte nichts Neues darin finden, weil Schelling einfach aktuelle Entwicklungen zusammenfasst. Offenbar sind diese öffentlich zugänglichen Informationen in Brüssel nicht bekannt?!

Dass solche Briefe überhaupt notwendig sind, ist Folge des „Europäischen Semesters“, des gemeinsamen Budgets- und Wirtschaftspolitik-Steuerungsprozesses der EU-Mitgliedstaaten. Dabei geben Staaten ihre Budgetplanung bekannt, und die Kommission überprüft, ob sie mit den definierten Zielen übereinstimmen. Klingt theoretisch gut, führt in der Praxis aber zu fast schon rituellen Briefwechseln fragwürdigen Inhalts.

Großzügig schätzen wird belohnt

Das Verfahren belohnt vom Aufbau her Staaten, die bei den Einnahmen großzügig und den Ausgaben knapp budgetieren und hinterher leider ihre Ziele nicht erreicht haben, während Staaten, welche ihre Einnahmen und Ausgaben eher konservativ schätzen, das Nachsehen haben. Und er heuchelt Planungsgenauigkeit, die es nicht gibt. Schon die Unterscheidung in zyklisches und strukturelles Defizit ist nicht so trennscharf, wie sie klingt.

Und abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung etc. kann das Defizit natürlich in der Endabrechnung unterschiedlich hoch ausfallen. Wichtiger ist da, ob man im Vollzug auf geänderte Gegebenheiten auch rasch reagiert hat und daher die Endabrechnung die gewünschte Tedenz zeigt.

Ein prozyklisches „strukturelles Defizit“

Dabei gibt es noch ein anderes Problem, nämlich die Berechnung des strukturellen Defizits selbst. Eine Revision der Defizitberechnung war ja auch der Grund für den Brief an Österreichs Finanzminister.

Das Problem ist gut in einem Essay des Brüsseler Think Tanks Bruegel dargestellt. Die Kommission berechnet für diese Maßzahl mit Hilfe einer Produktionsfunktion die mögliche Produktion, wozu eine Reihe von Annahmen notwendig ist. Die Abweichung der tatsächlichen Wirtschaftsleistung von der potentiellen gibt die zyklische Komponente wieder, der Rest ist dann strukturell.

Eine der Annahmen dazu ist die inflationskonstante Arbeitslosenrate, die sogenannte NAWRU: Sinkt die Arbeitslosenrate darunter, so würde das durch sich beschleunigende Lohnsteigerungen eine Inflationsspirale auslösen. Ist sie darüber, so liegen Ressourcen brach und Deflationsgefahren drohen. Wird sie erreicht, so gibt es weder einen Preisdruck nach oben noch nach unten, und das Wachstum der Löhne ist konstant.

Die Methodik der EU unterstellt eine NAWRU, die nah an der tatsächlichen Arbeitslosenrate liegt. So soll Spanien eine NAWRU von 23% haben, deren Höhe sich prozyklisch ändert.

Spanien sieht das freilich anders, und wahrscheinlich zu recht. Einige Länder haben daher für eine Änderung dieser Berechnung plädiert, welche die Effekte von Rezessionen und Hochkonjunktur besser abbildet. Da hohe Arbeitslosenraten automatisch zu niedrigeren Staatseinnahmen und höheren Staatsausgaben führen, ein nicht unerheblicher Punkt. Allerdings sind sie mit ihrem Vorschlag nur in homöopathischen Dosen durchgedrungen.

Stattdessen hält man an einer problematischen, durch ständige Revisionen immer undurchschaubareren Methodik fest, welche die ehrenwerten Ziele stabiler Staatsfinanzen mittels einer Farce umsetzen will.

Inlandskonsum ankurbeln? Ein Irrtum.

Um die Wirtschaft anzukurbeln, soll der Konsum gestärkt werden. So fordert es etwa der ÖGB seit Jahren, aktuell wieder bei seiner Lohnsteuerkampagne „Lohnsteuer runter“. Der SPÖ-Kanzleramtsminister Josef Ostermayer war im „Presse“-Interview ebenfalls deutlich: „Daher wollen wir die Binnennachfrage stärken – mit einer Steuerreform, die ja auch einen konjunkturbelebenden Effekt hat. […] Die Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass sich eine Steuerreform zu 15, 20 Prozent selbst finanziert. Es kommt aber darauf an, wen man entlastet. Wenn man bei den unteren Einkommen die Kaufkraft erhöht, geht ziemlich viel sofort wieder in den Konsum. Bei den höchsten Einkommen ist auch die Sparquote viel höher.“

Doch der Wohlstand einer Gesellschaft baut nicht auf ihrem Konsum auf, er zeigt sich in ihrem Konsum. Gesellschaften werden nicht reich, in dem sie ihre Wirtschaftsleistung sofort verbrauchen, sondern, in dem sie einen Teil investieren: Sie schaffen Kapitalgüter, wie Häuser, Maschinen etc., die längerfristig verwendet werden und die Produktivität heben. Ein österreichischer Arbeiter verdient vielleicht auch deswegen mehr als ein thailändischer, weil er besser ausgebildet ist, sicherlich jedoch wegen des höheren Kapitaleinsatzes in der österreichischen Produktion, die wiederum auch die eingesetzte Arbeit wertvoller macht.

Als Gegenargument habe ich schon gehört, dass ja Investitionen nur in Vertrauen auf höhere Einkünfte in der Zukunft getätigt werden, und daher erst einmal der Konsum angekurbelt werden muss, um diese Zuversicht in zukünftige Einkünfte zu schaffen. Diese Schema ist aber denkbar unwahrscheinlich. Offensichtlich kurzfristige Interventionen schaffen kaum das Vertrauen in die Zukunft, das für langfristige Investitionen Voraussetzung ist.

In einer kleinen, offenen Volkswirtschaft ist aber die Idee, die Konjunktur per Ankurbelung des Inlandskonsums stärken zu wollen, ohnehin illusorisch. Denn ein großer Teil der Konsumgüter enthält große Teile ausländischer Wertschöpfung, und umgekehrt hängen viele österreichische Arbeitsplätze an der Nachfrage der Menschen in anderen Ländern. Diese Verflechtung ist ein wesentlicher Eckstein unseres Wohlstands; sie lässt allerdings inländische Nachfrage-seitige Konjunkturpakete verpuffen.

Steuerreform: So wird das nichts

Momentan werden wir in Österreich mit Steuerreform-Vorschlägen überschwemmt. Der ÖGB hat ein Konzept vorgestellt, der ÖAAB hat ein Konzept vorgestellt, die Industriellenvereinigung feilt dem Vernehmen nach auch an einem Konzept. Doch es ist ja nicht sehr schwer, ein Papier mit niedrigeren Steuersätzen zu verfassen. Bei der Frage nach Verbreiterung der Bemessungsgrundlage — *vulgo* Streichen von Ausnahmen — oder allgemein der Gegenfinanzierung herrscht betretenes Schweigen oder werden Nebelgranaten verschossen.

Denn die budgetäre Situation Österreichs erlaubt keine umfangreiche Steuersenkung. In einer kleinen offenen Volkswirtschaft — noch dazu in einer Währungsunion — ist auch die konjunkturkräftigende Wirkung dieser Maßnahme eher zu verneinen, die laut ÖGB- und ÖAAB-Konzept einen Teil refinanzieren soll. Und Vermögenssteuern sind gerade in einer modernen, kapitalintensiven Wirtschaft — bis auf Grundsteuern — ein NoGo.

Eine Vereinfachung des Steuersystems könnte dagegen sogar bei Beibehaltung der Steuerlast positive Wirkungen haben, weil sie Verwaltungskosten bei Unternehmen und im öffentlichen Dienst senkt und damit die Produktivität erhöht. Doch gerade diese Vereinfachung scheitert an vielen durchaus verständlichen Partikularinteressen. Man denke nur an die Steuerbefreiung für Arbeitsentsendungen, Reiseaufwandsentschädigungen oder Mahlzeiten in der Betriebskantine. Für jede dieser Befreiungen gibt es natürlich eine Begründung. Aber braucht es sie im EStG wirklich?

Die Abschaffung des Jahressechstels, d.h. der begünstigten Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, wäre ebenso eine deutliche Vereinfachung. Bei einer gleichzeitigen Senkung des Tarifs könnte man das ohne Mehrbelastung der Steuerzahler durchführen. Die jetzige Situation mit einem gesonderten gestaffelten Tarif im Jahressechstel ist jedenfalls grotesk.

Doch für solche größeren Änderungen fehlt die politische Kraft — nicht nur in der Regierung, sondern ebenso in der Opposition.

Der Staatsausgabenmultiplikator lebt — zumindest auf Gemeindeebene

Einer der großen Streitfragen in den Wirtschaftswissenschaften ist der sogenannten Multiplikator öffentlicher Ausgaben. Die einen sagen: Wenn die öffentliche Hand mehr Geld ausgibt, z.B. für eine neue Straße, so fließt das Geld im Wirtschaftskreislauf weiter. Die Straßenbaufirma kauft Material, zahlt Löhne und Gewinn aus; die Arbeitnehmer kaufen mit dem Verdienten wiederum in Geschäften ein, auch die Materialhersteller haben Mitarbeiter usw. Daher führt € 1 Staatsausgaben zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung um mehr als € 1.

Dem halten die anderen entgegen: Das stimme grundsätzlich, doch dieser € 1 müsse ja irgendwo herkommen: Aus höheren Steuern oder mehr Schulden, die langfristig ebenfalls auf höhere Steuern hinauslaufen. Entweder würden also private Investitionen oder privater Konsum ersetzt. Unter den Annahmen des Haavelmo-Theorems könne in diesem Fall die geringfügige Erhöhung staatlicher Ausgaben bei Einnahmenfinanzierung zwar die Wirtschaftsleistung erhöhen; bei diesen Annahmen bleibe aber ein bedeutender Teil der Realität ausgeblendet, so die Kritiker.

Im österreichischen Föderalismus ist aber ein anderer Punkt interessant, der auch in Italien gilt: Länder und Gemeinden finanzieren sich großteils durch Zuweisungen des Zentralstaats. Es fehlt die starke direkte Verbindung von Einnahmen und Ausgaben.

Antonio Acconcia, Giancarlo Corsetti und Saverio Simonelli haben für italienische Gemeinden in diesem Fall einen hohen Multiplikator von 1,2 auf Ebene der italienischen Provinzen erschätzt. Als Datengrundlage dienten ihnen dabei Gemeinden, bei denen wegen vermuteter Mafia-Unterwanderung der Gemeinderat kurzfristig durch Staatskommissäre ersetzt wurde. Diese Kommissäre stoppen einmal alle großen Projekte, bis sie sich einen Überblick über die Gemeinde verschafft haben. Daher sinken die Ausgaben im 1. Jahr der Fremdverwaltung um durchschnittlich 20%. Senkungen, die eben nicht konjunkturabhängig sind und sich daher für empirische Arbeiten besonders eignen.

Der nachweisbare Multiplikatoreffekt überrascht deswegen, weil die italienische Wirtschaft zumindest auf Gemeinde- und Provinzebene so integriert sein sollte, dass lokale Ausgabenkürzungen sich als geringfügige Änderungen über einem großen Gebiet niederschlagen sollten, nicht als deutliche Änderungen auf kleiner Fläche. Stattdessen wirken sich die Mehrausgaben einer Gemeinde in der Gemeinde und ihrer Umgebung deutlich aus.

Michael Spindelegger: Der letzte christliche Obmann der ÖVP?

Der Rücktritt Michael Spindeleggers ist aus heiterem Himmel gekommen, auch wenn in den meisten Teilen Österreichs am Dienstag morgen Wolken die Sonne verdeckten. Und doch ist er tief verständlich. Denn Spindelegger hat einfach die offizielle Linie der ÖVP aus dem Wahlkampf weiter vertreten – keine neuen Schulden, ausgabenseitige Reformen, dann erst eine deutliche Steuerreform. Anders geht es schon auf Grund der Fiskalregeln der EU nicht. Und genau dafür wurde er medial geprügelt: Von der Kanzlerpartei SPÖ, die es gerade deswegen besser wissen müsste, weil sie die EU-Fiskalregeln mitbeschlossen hat; von den Landesparteiobleuten, die kurzfristigen Populismus der Glaubwürdigkeit der Partei vorziehen. So begründet auch Spindelegger seinen Rücktritt, wie er in seiner lesenswerten Rede erklärt.

Denn: Wie es immer vorkommt, wenn die Umfragewerte der Bundes-ÖVP schlecht sind, verlieren Landesparteiobleute, die vor Landtagswahlen stehen, den Kopf und glauben, durch mediale Heckenschüsse nach Wien zu reüssieren. Das hat zwar nur in seltenen, wohl inszenierten Fällen funktioniert, aber sei’s drum. Der Tipp dieser Politiker besteht meistens darin, die ÖVP solle die Linie der SPÖ in einigen Teilen übernehmen, und nennen das dann Modernisierung oder Vorwärtsstrategie. Dann würde in Wien endlich etwas beschlossen und dort etwas passieren, und das sei doch wesentlich wichtiger als der Inhalt dieser Beschlüsse. Jüngstes Beispiel ist das Einschwenken des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter und seines oberösterreichischen Kollegen Josef Pühringer auf die „Millionärssteuer“ der SPÖ, oder die Liebe in Tirol und anderswo für das sozialdemokratische Gesamtschulmodell.

Fritz Plasser meinte in der „Kleinen Zeitung“, die Logik der Attacken auf Spindelegger habe darin gelegen, dass er eben eine Steuerreform abgelehnt habe und die Landesparteiobleute diese für die Wahlen aber haben wollten. Freilich hat es in den letzten Jahrzehnten noch nie funktioniert, dass eine Partei durch eine Steuerreform Wahlen gewonnen hätte. Die Wähler nehmen die Senkung gerne, die ihnen aber ohnehin nur gibt, was ihnen ihrer Meinung nach zusteht — dafür wird man nicht gewählt. Abgesehen davon wissen ja die meisten, dass die Steuersenkung von heute das Sparpaket von morgen ist. Ökonomen nennen das auch „ricardianische Äquivalenz“. Für eine große, umfassende Neugestaltung aber sehe ich keine Ideen und keine Mehrheit.

Das seltsame an den jüngsten Attacken war ja das Timing. Erstens war die SPÖ mit ihrem Bemühen, Sonja Ablinger aus dem Parlament herauszuhalten, gerade negativ in den Schlagzeilen; auch die Nominierung von Doris Bures als Nachfolgern von Barbara Prammer kam nicht überall gut an. Offenbar halten es Platter & Co nicht aus, wenn die SPÖ zu lange negativ in den Schlagzeilen ist. Zweitens war ja erst vor zwei Wochen Michael Spindeleggers Vater verstorben; diesen Samstag war das Begräbnis. Gerade in den Tagen vor dem Begräbnis musste Spindelegger wieder besondere parteinterne Breitseiten einstecken. Solche Boshaftigkeit ist nicht leicht zu verkraften.

Was bleibt? Der Abgang eines Politikers, dem Freund wie Feind Fleiß, Freundlichkeit, Korrektheit bescheinigen, ein hohes Maß an Loyalität und Leidensfähigkeit. Allerdings oft auch ein schlechtes Gespür für den richtigen Zeitpunkt, und dafür, wie man die eigene Linie kommuniziert. Damit meine ich nicht, dass richtige Kommunikation Erfolg bedeutet, wie es Politiker nach Wahlniederlagen gerne suggerieren („Wir müssen nur besser kommunizieren“), sondern, dass in vielen Fällen die Argumente für Spindeleggers Linie nur für Hochinteressierte klar zu erkennen waren. Mit Spindelegger verliert die ÖVP auch einen christlich-sozialen Politiker, der, wie Spindeleggerskonkrete Hilfe für verfolgte Christen zeigt, nicht nur im Wahlkampf an das „hohe C“ gedacht hat. Es hat seinen Grund, dass Christoph Kardinal Schönborn Spindelegger ausdrücklich würdigt. Weit und breit ist kein Nachfolger in Sicht, der in gleicher Weise eine ernsthafte christliche Prägung mitbringen würde.

Update: Die Überschrift war natürlich etwas reißerisch; die ÖVP-Chefs werden wohl auch in nächster Zeit getaufte Christen sein. Aber zweifellos wird der designierte Obmann Reinhold Mitterlehner kein besonders offenes Ohr mehr für viele Themen haben, in denen christliche Überzeugungen mit dem Mainstream kollidieren.

Der unerquickliche Untergang der SVZ

Der Verlust der Salzburger Volkszeitung wird wahrscheinlich kaum jemandem auffallen; die Leserzahl bewegte sich im niedrigen fünfstelligen Bereich. Für eine Tageszeitung eine recht bescheidene Anzahl. Und trotzdem ist dem Insolvenzantrag der bis dahin kleinsten Tageszeitung Österreichs ein veritabler Skandal vorausgegangen, der den Untergang der SVZ durchaus bemerkenswert macht.

Denn das kleine Blatt, das der oberösterreichische Unternehmer Martin Aistleitner 2005 übernommen hatte, fällt ab 2014 aus einem einzigen Grund um die Presseförderung um: SPÖ und ÖVP einigten sich auf ein neues Kriterium, die Mindestzahl von zwölf hauptamtlichen Journalisten, das sofort anzuwenden ist. So zu lesen im Budgetbegleitgesetz 2014. Interessanterweise war im Ministerialentwurf noch von siebzehn hauptamtlichen Journalisten die Rede; offenbar konnte da ein anderes kleines Blatt — man munkelt von Vorarlberg — erfolgreich intervenieren, das sonst ebenfalls um seine Förderungen umgefallen wäre. Die SVZ, welche die übrigen Kriterien der Presseförderung ohne weiteres erfüllt hatte, musste also im Mai 2014 erfahren, dass sie 2013 besser ein paar Journalisten mehr angestellt hätten, um die bereits beantragte 2014er-Förderung auch zu erhalten.

So konnte man den etwas schrumpfenden Topf der Presseförderung auf weniger Köpfe aufteilen, damit die anderen Tageszeitungen die Kürzung nicht so spüren. Einer Presseförderung, die ihre offiziell gesteckten Ziele ohnehin nicht erreicht. Die regionale Vielfalt konnte schon in anderen Fällen nicht erhalten werden. Von Qualitätssicherung kann sowieso keine Rede sein. Bei den Wochenzeitungen ist es noch etwas besser, die aber alle insgesamt weniger als zwei Millionen Euro Förderung erhalten.

Aistleitner zog jedenfalls die Notbremse, wie der „Standard“ berichtet: Die SVZ wird in Insolvenz geschickt, der Druck eingestellt. Die Website wird es wohl noch eine Weile geben; mit ihren speziellen Rubriken für Lokalnachrichten kann sie auch ohne Zeitung dahinter betrieben werden.