Der Wendepunkt des Mindestlohns

Michael Christl, Monika Köppl-Turyna und Dénes Kucsera haben im German Economic Review einen interessanten Artikel zu den Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen in zwölf EU-Staaten platziert. Eine Vorversion kann man bei Agenda Austria lesen.

Der Mindestlohn ist natürlich grundsätzlich eine politische Entscheidung: Man will, dass ein bestimmter Lohn aus ethischen, sozialen etc. Erwägungen nicht unterschritten wird. De facto ein Mindestpreis auf Arbeitsleistungen. Je weiter entfernt dieser Mindestpreis vom tatsächlichen Markträumungspreis liegt, zu dem also möglichst viele Arbeitnehmer mit Arbeitgebern verbunden werden könnten, desto eher werden große Wohlfahrtsverluste durch gestiegene Arbeitslosigkeit auftreten. Es ist dann eben eine politische Frage, wieviele Arbeitslose man in Kauf nimmt, damit die anderen einen der eigenen Ansicht nach ausreichenden Lohn erhalten. Aber es ist nicht undenkbar, dass ein Mindestlohn in gewissen Konstellationen positive Gesamtbeschäftigungseffekte haben kann.

Christl, Köppl-Turyna und Kucsera gehen von der Hypothese aus, dass Mindestlöhne vor allem junge Arbeitnehmer wegen der fehlenden Erfahrung treffen. Die Effekte eines Mindestlohnes modellieren sie zudem als nonlinear; es gibt einem Punkt, an dem seine negativen Auswirkungen dramatisch zunehmen. Diesen Punkt wollen sie finden.

Die Annahme dahinter: Das Arbeitsangebot hängt negativ vom vorherrschenden Lohn ab, die Bereitschaft, Arbeit anzunehmen, steigt zuerst rapide, bis der Freizeitaspekt immer dominanter wird und die Arbeitsbereitschaft auch durch höhere Löhne nicht mehr gesteigert werden kann.

Daraus ergibt sich anfangs ein positiver Effekt des Mindestlohns auf die Beschäftigung, schließlich aber ein stark negativer.

Die Ökonomen berücksichtigen dabei auch die Strenge der Arbeitsmarktregulierung, die Arbeitsproduktivität, die Höhe des Arbeitslosengelds, den Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, die Bedeutung kollektiver Tarifverhandlungen und einige weitere Kontrollvariablen.

Neben einer Kleinstquadrateschätzung wird auch alternativ ein Ansatz mit Instrumenten verfolgt. Beide generieren von der Tendenz her ähnliche Ergebnisse.

Der Wendepunkt der Mindestlohneffekte auf den Arbeitsmarkt liegt nach beiden Ansätzen in der Regel unter dem vorherrschenden Mindestlohn, aber nicht allzuweit entfernt. Belgien, Frankreich, Griechenland und die Niederlande hätten laut Modell zu hohe Mindestlöhne für die jungen Arbeitnehmmer; Spanien, Großbritannen und Irland wären nahe am Wendepunkt. Tschechien, Ungarn, Polen, Portugal und Slowakei hätten dagegen keinen überhöhten Mindestlohn.

Weitere Artikel zur Wechselwirkung lokaler Sozialstandards und des lokalen Mindestlohns sind offenbar in Vorbereitung.

„Gender Pay Gap“ oder „Family Pay Gap“?

Jedes Jahr veröffentlicht die Statistik Austria eine Mitteilung zum sogenannten „Gender Pay Gap“. Dabei werden die Bruttostundenlöhne von allen Frauen und allen Männern in verglichen, die in Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Die Ermittlung dieses Werts ist schon mit einigen Fallstricken behaftet, da eine korrekte Aufzeichnung und Übermittlung der Stundenlöhne und Entgelte erforderlich ist. Gäbe es etwa eine Branche, in der überdurchschnittlich viele Männer bzw. Frauen arbeiten, in der es entweder korrekter als üblich oder — was wahrscheinlicher ist — weniger korrekt als allgemein üblich zugeht, oder einfach die klare Abgrenzung von Arbeitsstunden schwierig ist, kann das die Statistik schon einmal ordentlich „zamhaun“, wie man so schön sagt.

Dann werden die Ergebnisse der Erhebung über einige Parameter regressiert: Die Wirtschaftstätigkeit, die Berufsgruppe, die höchste abgeschlossene Bildung, das Alter, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, ob Vollzeit oder Teilzeit vorliegt, die Art des Arbeitsvertrags, die Unternehmensgröße und das Bundesland. Alles, was nicht durch diese Parameter erklärt wird, gilt als „unerklärter Anteil“.

Wie „unerklärt“ ist der „unerklärte Anteil“?

Dieser „unerklärte Anteil“ ist aber nicht so unerklärt.

Zum einen sind da die Erwerbsbiographien: Entscheidend ist nicht die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, sondern die ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Arbeitslosigkeit, Sabbaticals, Karenzzeiten sind allesamt in der Folge Gehaltsdämpfer. Siehe dazu z.B. ein interessanes Paper von Jill Kearns und Ken Troske, in dem Unterbrechungen alle als ähnlich gehaltsdämpfend erkannt werden. Für Deutschland haben Dennis Gorlich und Andries de Grip geforscht, wie sich familienbedingte Erwerbsunterbrechungen auf das Gehalt auswirken, und festgestellt, dass viele Frauen eher Beschäftigungen auswählen, in denen der kurzfristige Humankapitalverlust durch eine Auszeit geringer eingeschätzt wird, während viele Männer in Berufen arbeiten, in denen längere Auszeiten und der damit verbundenen Humankapitalverlust zu empfindlichen Einkommensverlusten führen.

Entsprechend ist in US-Studien im Vergleich kinderloser, unverheirateter Frauen und Männer de facto kein „Pay Gap“ auszumachen. (In Österreich wird auf Grund der Karenzbestimmungen, die ja ein inhärentes Auszeitrisiko ausmachen, das wohl nicht ganz der Fall sein.)

Sozialleistungen und Flexiblität haben ihren Preis

Zum anderen schätzen gerade viele weibliche Beschäftigte geldwerte Zusatzleistungen des Arbeitgebers sowie erhöhte Flexiblität bei den Arbeitszeiten mehr als es bei einem großen Teil der Männer der Fall ist bzw. sein darf. So haben Eric Solberg und Theresa Laughlin — wiederum für die USA — festgestellt, dass Frauen eher in Sektoren mit großzügigeren betrieblichen Sozialleistungen arbeiten.

Eine australische Studie wiederum bekräftigt nicht nur, dass viele Frauen Gleitzeit und andere Formen selbstbestimmter flexibler Arbeit bevorzugen, sondern auch, dass sie in Berufen, in denen das möglich ist, zufriedener und karrieretechnisch erfolgreicher sind. Zudem wird Frauen Gleitzeit und ähnliche Arrangements auch viel öfter gewährt als Männern, bei denen es vergleichsweise hohe Ablehnungsraten bei Ansuchen um mehr Flexibilität gibt.

Selbstbestimmte Flexibilität hat aber wiederum einen Preis, der sich im Lohngefüge ausdrückt.

Ein Uni-Abschluss ist kein Jobticket

Kritisch möchte ich wohl noch anmerken, dass der höchste abgeschlossene Bildungsgrad heute nur ein sehr ungenügendes Instrument für das Arbeitsmarktpotential der eigenen Ausbildung ist.

Es wird wohl im einzelnen niemand verwundern, dass der durchschnittliche Politikwissenschafter in Lohn ausgedrückt weniger gefragt ist als der durchschnittliche Installateur.

Das wird durch das Gehaltsschema im Öffentlichen Dienst vernebelt, das strikt am Bildungsgrad ansetzt. Auch ist der Öffentliche Dienst für viele Akademiker weniger gefragter Fachrichtungen ein Rettungsanker. Jedenfalls ist ein Uni-Abschluss kein Jobticket. Hier sind die Sozialwissenschaften allgemein um aussagekräftigere alternative Parameter für empirische Studen gefragt.

Ein „Family Pay Gap“?

Es stellt sich aber allgemein die Frage, ob der sogenannte „Gender Pay Gap“ nicht eine rein willkürliche Größe ist. Er ergibt nur dann einen Sinn, wenn die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, das nach der heutigen Gender Theory noch dazu ein soziales Konstrukt und frei wählbar ist, ökonomisch signifikant ist.

Doch die Sozialwissenschaften deuten darauf hin, dass die Bruchlinie vielmehr zwischen Familien und Nicht-Familien verläuft. Innerhalb der Frauen gibt es scharfe Unterschiede zwischen dem „Mommy Track“ und den Kinderlosen. Erstere treffen ganz andere Arrangements in der Aufteilung der Arbeit, insbesondere der Domestikal- und Erwerbsarbeit, haben andere Bedürfnisse am Arbeitsmarkt (Stichworte Sicherheit, Bildung und Betreuung der Kinder) als letztere, die allerdings im Alter von der Leistung der Familien mitprofitieren (Stichworte Pension, Pflege). Ein „Family Pay Gap“ wäre also vielleicht eine aussagekräftigere Statistik.

1.500 Euro Mindestlohn? Klingt gut, wirkt schlecht.

Es ist schon ein besonderes Gustostück, bei hoher Arbeitslosigkeit, geringer Inflation und einem Zuwachs gerade in der Gruppe der Minderqualifizierten (Stichwort Flüchtlinge) einen deutlich erhöhten Mindestlohn zu fordern, wie es SPÖ-Vorsitzender Christian Kern in seinem „Plan für A“ getan hat. Die Gewerkschaft versucht die Vorschläge Kerns für einen sogar gesetzlich verankerten Mindestlohn durch einen Offensive für einen einheitlichen Mindestlohn in den Kollektivverträgen abzufangen. Traditionell reagieren die Sozialpartner auf Versuche, ihre Tarifhoheit einzuschränken, sehr empfindlich.

In einer kleinen, offenen Volkswirtschaft, wie es Österreich ist, ergeben Argumente wie die Ankurbelung der Binnennachfrage wenig Sinn, da diese Nachfrage naturgemäß zu großen Teilen in anderen Volkswirtschaften ankommt. Das andere im „Standard“ zitierte Argument, dass es aus Gründen des Anreizes, Arbeiten zu gehen, einen Mindestlohn geben müsse, ist in der österreichischen Arbeitsmarktsituation und Sozialpartnerschaft nicht stichhaltig. Die Tarifpartner einigen sich ja auf bestimmte Mindestlöhne für bestimmte Branchen, weil höhere Mindestlöhne für beschäftigungsschädlich gehalten werden. Es kann ja nicht Ziel von Gehaltsverhandlungen sein, die Arbeitnehmer aus ihrem Arbeitsplatz hinauszupreisen. Und gerade im unqualifizierten Bereich ist das Arbeitsangebot sicher größer als die Arbeitsnachfrage. Hier muss man nicht motivieren, um arbeiten zu wollen, sondern, um Arbeitsplätze anzubieten.

Natürlich hat die Mindestsicherung vor allem im Bereich von Beziehern mit mehreren Kindern eine problematische Situation herbeigeführt, in der sich für manche die Arbeitssuche einfach nicht auszahlt. Die Leidtragenden sind hier aber nicht die Unternehmen, die darauf — wenn es sich auszahlen würde — ansonsten mit höheren Löhnen reagieren würden, sondern der Steuerzahler.

Ein Mindestlohn ist nicht per se schlecht: Richtig dimensioniert, kann er als Schutz der schwächeren Vertragspartei bei Arbeitsverträgen eine Rolle spielen. Im dichtmaschigen Netz der österreichischen Kollektivverträge ist aber ein solcher Schutz nicht notwendig, da sich fast alle Arbeitnehmer bereits auf einen kollektivvertraglichen Mindestlohn berufen können. Und dieser hat sich bisher aus gutem Grund an Branchengegebenheiten orientiert und nicht nach der Rasenmähermethode funktioniert. Es warat wegen der Arbeitsplätze.

Sechs Wochen Urlaub?

Das klingt ja einmal gut: Sechs Wochen Urlaub! Wer sollte dagegen etwas haben? Das ist wohl auch der Grund, warum der Österreichische Gewerkschaftsbund diese Forderung mit der Zustimmung zu einer längeren Normalarbeitszeit junktimiert. Genauer geht es darum, dass der Anspruch auf die sechste Urlaubswoche nicht bloß bei langer Zugehörigkeit zu einem Betrieb entsteht, sondern grundsätzlich nach 25 Berufsjahren.

Es ist ihm verhandlungstechnisch auch nicht übelzunehmen. Die längere Normalarbeitszeit bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer, der davon betroffen ist, ja in der Regel vor allem den Wegfall höher bezahlter und steuerlich begünstigter Überstunden. Die marginal erhöhte Sicherheit des Arbeitsplatzes fällt für den einzelnen nicht so stark ins Gewicht, da sich das Kündigungsrisiko auf viele Köpfe verteilt. Da muss der ÖGB schon eine Gegenleistung vorweisen können, auch wenn er standortpolitisch vielleicht selbst von der höheren Normalarbeitszeit überzeugt ist.

Es gibt aber ein einfaches ökonomisches Problem: Bei gleichbleibendem Lohn bedeutet die sechste Urlaubswoche nach 25 Berufsjahren eine Erhöhung der Arbeitskosten bei älteren Arbeitnehmern — gerade bei denen, die verschiedene Arbeitgeber hatten und vielleicht auch noch haben werden. Wobei je nach Bildungsweg „älter“ in diesem Fall zwischen 41 (!) und 50 beginnen kann. Das Ziel, ältere Menschen in Beschäftigung zu halten, wird damit jedenfalls konterkariert.

Ein zweites, simples Problem: Die Zielgruppe der Urlaubsausweitung ist z.T. eine andere als die der Ausweitung der Normalarbeitszeit. Die beiden Forderungen sind inhaltlich nicht verknüpft, die eine nur für wenige tatsächlich eine Entschädigung für das andere.

Was ist in Bosnien-Herzegowina wirklich los?

Weiß jemand Näheres zu den Unruhen in Bosnien und der Herzegowina? Mir ist nach der bisherigen Medienberichterstattung nicht ganz klar, was sich dort abspielt.

Nur so viel habe ich rekonstruiert: Offensichtlich hat der Innenminister des Gesamtstaats, Fahrudin Radončić, einiges mit den Protesten zu tun. Norbert Mappes-Niediek deutet in der Frankfurter Rundschau an, dass einige Krawallmacher unter den Aufständigen von Radončić gedungen sein könnten. Er war im Krieg Sprecher der bosnischen Armee und ist nun nicht nur Politiker, sondern Medienmagnat und reichster Mann des Landes.

Offensichtlich wird von Demonstranten gebrandschatzt, Kulturgüter vernichtet, demoliert. Die Zerstörungen des Bürgerkriegs sind wohl schon zu gut kaschiert oder gehen den Aufwieglern ab. Was durch Zerstörungen besser wird, können sie wohl nicht erklären. Sind die Zerstörer die Avantgarde der Demonstranten oder nutzen sie diese nur aus?

Auslöser scheinen zum Teil Kündigungen in früheren Staatsbetrieben zu sein. Hohe Arbeitslosigkeit spielt eine Rolle. Niemand hat eine Idee, wie er die Wirtschaftslage verbessern könnte.

Beschränken sich die Proteste im Wesentlichen auf Bosniaken? Aus der serbischen Teilrepublik ist ja diesbezüglich bei uns wenig zu lesen, von kroatischer Beteiligung weiß ich auch nichts. Aber das heißt ja per se nichts.

Auf Kathweb kommentiert der Erzbischof von Sarajewo, Kardinal Vinko Puljić, dass die Beschwerden der Demonstranten gerechtfertigt seien, ihre Methoden aber nicht. In seiner „derzeitigen Zersplitterung und administrativen Aufblähung“ könne der Staat „nicht überleben“. Unklare Strukturen und vervielfachte Verwaltungsbehörden scheinen in der bosniakisch-kroatischen Föderation für Unmut zu sorgen, zusammen mit grassierender Korruption und Günstlingswirtschaft.

Sorge bereiten Berichte über „Bürgerforen“, die, wie die Arbeiter- und Soldatenräte im November 1918 scheinrepräsentative Gruppen darstellen, aber oft eine eigene Dynamik entwickeln und ein Vehikel sind, um Macht unter der Scheinlegitimation einer Volksvertretung an sich zu reißen. Aber wer verbirgt sich wirklich dahinter?

370.000 Arbeitslose

Dass im Winter die Arbeitslosigkeit steigt, ist keine Überraschung. Dass sie heuer auch im Jahresvergleich steigen wird, war angesichts schwacher Konjunkturdaten — so stagnierte der private Konsum 2013 — zu erwarten. Zudem war der österreichische Arbeitsmarkt im europäischen Vergleich bislang überraschend robust.

Trotzdem: Dass das Arbeitsministerium einen Anstieg der Personen in Arbeitslosigkeit oder Schulung um 9,5% meldet — 39.000 Menschen –, war doch ein deutliches Signal, dass auch in Österreich etwas zu tun ist. Freilich, für die bei uns so beliebte Katastrophenstimmung gibt es keinen Grund, wie die Zahlen des AMS zeigen. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten steigt im Jahresvergleich, allerdings langsamer als das Arbeitskräfteangebot. Von den 370.000 Arbeitslosen haben nur etwa 8.700 eine Vormerkdauer über ein Jahr, deren Vermittelbarkeit deutlich schwieriger ist.

Jede Statistik wird gerne in Frage gestellt. Das soll man auch ruhig, weil es ipso facto keine perfekte Statistik geben kann. Trotzdem hat sie ihren Wert; man sollte sie nicht leichtfertig abkanzeln, wie Andreas Sator gut darstellt.

Was gibt es kurzfristig zu tun? Das Schlagwort von der „Entfesselung der Wirtschaft“ hat durchaus etwas richtiges. Und es geht gar nicht um große Umbrüche, sondern um Kleinigkeiten. Z.B. die Abschaffung der Auflösungsabgabe. Die wird ohnehin gerade in missbrauchsanfälligen Branchen (Bau!) gar nicht angewandt und erschwert Kündigungen unnötig. Die Lockerung des Kündigungsschutzes etwa für Menschen mit Behinderung oder der „sozial ungerechtfertigten“ Kündigung würde den Arbeitsmarkt ebenfalls Impulse geben. Denn, so paradox es klingt: Umso leichter man Menschen kündigen kann, umso eher stellt man sie auch ein. Das ist empirisch gut belegt. Wie überall gibt es auch hier eine Grenze. Die ist in Österreich auch angesichts unseres sozialen Netzes meines Erachtens aber nicht erreicht.

Würde man den Banken mehr Zeit für die Erreichung der höheren Eigenkapitalquoten geben und die Risikovorschriften in Richtung der Erleichterung von Krediten für Investitionen adaptieren, so könnte daraus eine Lockerung der Kreditklemme resultieren. Das kann Österreich leider nicht im Alleingang beschließen. Zumindest könnte die FMA in ihren Richtlinien eine rechtlich gedeckte großzügigere Interpretation der Vorgaben vornehmen.

Zuletzt: Steuererhöhungen müssen gerade bei gedämpfter Konjunktur wohl überlegt und klug strukturiert sein, will man die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt nicht schädigen.

Nachschlag zum Mindestlohn

Kleiner Nachschlag zur Debatte um den Mindestlohn: David Neumark zeigt in der New York Times, warum eine Art Negativsteuer, wie sie in den USA in Form des Earned Income Tax Credits besteht, zielführender als ein Mindestlohn ist.

Grob gesagt: Dass jemand einen schlecht bezahlten Job ausübt, heißt noch nicht, dass man arm ist. Ob Studenten aus Mittelstandsfamilien oder Pensionisten, die nebenbei ein wenig dazu verdienen: Bei vielen Personen, die in den USA den Mindestlohn erhalten, handelt es sich um Menschen weit jenseits jeder Armutsgefährdung. Daher ist eine Erhöhung des Mindestlohns auch keine zielgerichtete Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Dagegen kann eine Negativsteuer, die alle Einkünfte und Unterhaltsbeziehungen berücksichtigt, zielgerichtet Personen mit niedrigem Einkommen unterstützen.

Mehr, wie gesagt, in der New York Times.