Griechenland: Zwei Schritte vor, hoffentlich keiner zurück

Die Aufarbeitung der Griechenlandkrise ist noch lange nicht beendet. Zwar hat konnte ein Kollaps Griechenlands verhindert werden, doch die dafür notwendigen Schritte haben trotzdem tiefe Spuren hinterlassen. Laut Eurostat betrug die griechische Wirtschaftsleistung im 1. Quartal 2008 knapp 80% der österreichischen, im 1. Quartal 2017 waren es nicht einmal 50%. Den hohen Wert von 2008 darf man natürlich nicht ganz ernst nehmen — die griechischen Statistiken vor der Krise sind cum grano salis zu genießen und spiegeln außerdem einen Zustand wieder, der nur durch exzessive staatliche Verschuldung ermöglicht wurde, die z.T. nur durch Fälschung der Zahlen über die Staatsfinanzen überhaupt möglich war.

Vor diesem Hintergrund ist die Leistung der griechischen Politik nicht hoch genug einzuschätzen, einen Primärüberschuss zu erzielen und etliche Sparmaßnahmen durchzubringen. Das hat nach dem Wahlsieg des Linksbündnisses Syriza noch ganz anders gesehen, dass noch dazu bei seinem Referendum gegen die Sparauflagen mit einer „harten Landung“ Griechenlands spekuliert hat. Man muss im Rückblick sagen, dass sich glücklicherweise nicht der Varoufakis-Flügel durchgesetzt hat, sondern die Pragmatiker, die in einem Geben und Nehmen eine sinnvollere Verhandlungsstrategie sahen als darin, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.

So erhält Griechenland nun neuerlich Mittel aus dem ESM zu günstigen Konditionen, um Altschulden tilgen zu können. Mit einem in Aussicht gestellten Zahlungsaufschub von 15 Jahren für bestimmte Kredite würde Griechenland noch dazu erheblich entlastet und könnte es so wohl tatsächlich bald wieder schaffen, auf dem Kapitalmarkt Gelder aufzunehmen. Dazu sind keine neue Bedingungen zu erfüllen, sondern einfach die bereits bekannten Programme umzusetzen.

Formell wird mit dem neuen Paket die Bedingung des IWF, Griechenlands Schuldenquote deutlich zu verringen, nicht erfüllt. Mit den im Statement der Eurogruppe genannten Werkzeugen würde sie allerdings materiell sehr wohl deutlich sinken. Schulden, die erst in langer Frist und/oder zu vernachlässigbarer Verzinsung zu tragen sind, wiegen wohl anders als solche zu marktüblichen Konditionen. So hat Christine Lagarde sich auch bereiterklärt, dem IWF-Vorstand eine weitere Beteiligung am Griechenland-Programm in Höhe von zwei Milliarden Dollar vorzuschlagen.

Der Zustand Griechenlands ist zwar mittlerweile stabil, auch die Wirtschaft hat wieder Boden unter den Füßen, doch für eine Entwarnung ist es trotzdem noch zu früh. Eine politische Krise, eine schwere Rezession oder ein anderer negativer Schock können Griechenland wieder zurück an den wirtschaftlichen Abgrund führen.

Der Wendepunkt des Mindestlohns

Michael Christl, Monika Köppl-Turyna und Dénes Kucsera haben im German Economic Review einen interessanten Artikel zu den Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen in zwölf EU-Staaten platziert. Eine Vorversion kann man bei Agenda Austria lesen.

Der Mindestlohn ist natürlich grundsätzlich eine politische Entscheidung: Man will, dass ein bestimmter Lohn aus ethischen, sozialen etc. Erwägungen nicht unterschritten wird. De facto ein Mindestpreis auf Arbeitsleistungen. Je weiter entfernt dieser Mindestpreis vom tatsächlichen Markträumungspreis liegt, zu dem also möglichst viele Arbeitnehmer mit Arbeitgebern verbunden werden könnten, desto eher werden große Wohlfahrtsverluste durch gestiegene Arbeitslosigkeit auftreten. Es ist dann eben eine politische Frage, wieviele Arbeitslose man in Kauf nimmt, damit die anderen einen der eigenen Ansicht nach ausreichenden Lohn erhalten. Aber es ist nicht undenkbar, dass ein Mindestlohn in gewissen Konstellationen positive Gesamtbeschäftigungseffekte haben kann.

Christl, Köppl-Turyna und Kucsera gehen von der Hypothese aus, dass Mindestlöhne vor allem junge Arbeitnehmer wegen der fehlenden Erfahrung treffen. Die Effekte eines Mindestlohnes modellieren sie zudem als nonlinear; es gibt einem Punkt, an dem seine negativen Auswirkungen dramatisch zunehmen. Diesen Punkt wollen sie finden.

Die Annahme dahinter: Das Arbeitsangebot hängt negativ vom vorherrschenden Lohn ab, die Bereitschaft, Arbeit anzunehmen, steigt zuerst rapide, bis der Freizeitaspekt immer dominanter wird und die Arbeitsbereitschaft auch durch höhere Löhne nicht mehr gesteigert werden kann.

Daraus ergibt sich anfangs ein positiver Effekt des Mindestlohns auf die Beschäftigung, schließlich aber ein stark negativer.

Die Ökonomen berücksichtigen dabei auch die Strenge der Arbeitsmarktregulierung, die Arbeitsproduktivität, die Höhe des Arbeitslosengelds, den Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, die Bedeutung kollektiver Tarifverhandlungen und einige weitere Kontrollvariablen.

Neben einer Kleinstquadrateschätzung wird auch alternativ ein Ansatz mit Instrumenten verfolgt. Beide generieren von der Tendenz her ähnliche Ergebnisse.

Der Wendepunkt der Mindestlohneffekte auf den Arbeitsmarkt liegt nach beiden Ansätzen in der Regel unter dem vorherrschenden Mindestlohn, aber nicht allzuweit entfernt. Belgien, Frankreich, Griechenland und die Niederlande hätten laut Modell zu hohe Mindestlöhne für die jungen Arbeitnehmmer; Spanien, Großbritannen und Irland wären nahe am Wendepunkt. Tschechien, Ungarn, Polen, Portugal und Slowakei hätten dagegen keinen überhöhten Mindestlohn.

Weitere Artikel zur Wechselwirkung lokaler Sozialstandards und des lokalen Mindestlohns sind offenbar in Vorbereitung.

Eurozone: Wenn Abwanderung eine Währungsunion sprengen kann

Eine der Kritikpunkte an der Eurozone war von Beginn an, dass sie kein optimaler Währungsraum sei. Dieser Begriff wurde 1961 von Robert Mundell geprägt — in einer im System von Bretton-Woods weitgehend akademischen Diskussion, ob ein System mit flexiblen Wechselkurse überhaupt effektiv und effizient anwendbar ist. Wenige Jahre später waren die „akademischen Diskussionen“ plötzlich hochrelevant geworden!

Mundell und seine Nachfolger stellten die These auf, dass in einem optimalen Währungsraum die Kapital- und die Arbeitsmobilität hoch sein sollten, um asymmetrische Schocks, also wirtschaftliche Ereignisse, die regional unterschiedlich wirken, auszugleichen. So kann etwa ein Einbruch der Ölindustrie in Schottland nicht durch eine Abwertung des Pfunds ausgeglichen werden, die ganz Großbritannien treffen würde. Auch kann nicht die Ostküste Schottlands mit der Ölindustrie für sich abwerten. Aber durch eine „innere Abwertung“, durch Abwanderung von Arbeitnehmern und Kapital kann wiederum ein interner Ausgleich erfolgen. Nur dort, wo so ein Ausgleich möglich ist, sollte ein Währungsraum gebildet werden.

Nun ist die Mobilität in der Eurozone schon wegen der Sprachbarrieren nicht so hoch wie etwa in den USA. Aber Mobilität hat auch ihre Schattenseiten: Sie höhlt z.B. die generationenübergreifende Solidarität aus — und die Steuerbasis, und damit die Reaktionskraft regionaler Regierungen.

Mobile Arbeitnehmer: Eine Gefahr für den Währungsraum?

Hier setzen Angelo Baglioni, Andrea Boitani und Massimo Bordignon an, die im FinanzArchiv einen Artikel über „Labour Mobility and Fiscal Policy in a Currency Union“ publiziert haben. Eine Vorversion kann man bei CESifo lesen.

Sie skizzieren so eine Art Teufelskreis, der bei starker Mobilität entstehen kann: Bei einer Krise, die regional besonders stark wirkt, könnte die regionale Regierung zumindest stabilisierend eingreifen. Da aber jeder weiß, dass in der Krise die Steuerbasis wegbrechen kann, ist auch die Regierung nicht mehr in der Lage, die Mittel aufzunehmen, um die Effekte der Krise zu dämpfen. Dadurch werden die Auswirkungen der Krise noch größer.

Dagegen hülfe nun entweder eine Koordination der regionalen Regierungen oder eine Zentralisierung von Budgetkompetenzen im Währungsraum. Oder aber eine geringere Mobilität der Arbeitskräfte, wie es bei einer regionalen Bewältigung asymmetrischer Krisen von Vorteil wäre.

Eine Theorie im Praxistest

Das ist alles nicht bloß Theorie. So leiden Griechenland und Portugal an massiven Auswanderungsströmen junger Fachkräfte. Dadurch wird es für beide Länder noch schwieriger, ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Bei „perfekter Mobilität“ wäre die ohnehin schon prekäre Situation der beiden Länder wohl gänzlich hoffnungslos, da sie schon auf Grund der Alterspyramide große Zahlungsverpflichtungen bei rasch schrumpfenden Einnahmen verzeichnen würden.

Ein Fazit: Umso stärker die Mobilität, umso mehr „Vergemeinschaftung“ der Budgets wird auf die eine oder andere Weise folgen.

Griechenland wächst wieder

Die Griechenland-Krise hat Europa über Jahre in Atem gehalten, und ist in Wahrheit noch längst nicht vorbei. Schuldenschnitt und die Übernahme der Gläubigerposition durch die öffentliche Hand anderer EU-Mitgliedstaaten oder durch gemeinsame Einrichtungen auf der einen Seite, Spar- und Reformmaßnahmen in Griechenland auf der anderen Seite sollten die Situation unter Kontrolle bringen und vor allem wieder eine Zukunftsperspektive eröffnen.

Letzteres ist nach vielen Jahren der Tränen in Griechenland der Fall. Die Wirtschaft wächst wieder. In der Frühjahrsprognose hat die EU-Kommission für Griechenland 2017 ein BIP-Wachstum von 2,1% prognostiziert. Die Prognose der griechischen Regierung liegt etwas darunter. Jedenfalls wäre das ein höherer Wachstumswert, als er für viele andere EU-Staat vorhergesagt wird, z.B. Italien (0,9%), Österreich (1,7%) oder Deutschland (1,6%).

Das ist umso bemerkenswerter, als die griechischen Staatsausgaben seit Jahren rückläufig sind und momentan de facto stagnieren. Weitere Kürzungen sind bereits paktiert. Durch die Sparmaßnahmen konnte 2016 ein Primärüberschuss — also die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Staates vor Berücksichtigung des Schuldendienstes — von 0,7% des BIP erzielt werden, also höher, als ursprünglich vereinbart.

Hauptverantwortlich für die Rückkehr des Wachstums ist der Tourismus, wenn man der Analyse der Kommission glauben darf. Dieser einzig nennenswerte „Export“ Griechenlands profitiert sehr von der Türkeikrise und Terrorwarnungen in anderen Ländern. Vielerorts hofft man aber offenbar auch, das Schlimmste überwunden zu haben. Der private Konsum zieht wieder an (+1,4%) und nach Jahren schrumpfender Kapitalstöcke wird auch wieder investiert (+6,3%).

Wenn jetzt noch Regierung und Geldgeber die Unsicherheit darüber, wie man nach dem Auslaufen des Hilfsprogramms weiter vorgehen wird, beseitigen könnten, würde einer langsamen Erholung Griechenlands nichts im Wege stehen.

Alpbach als Schirmherr für Protektionisten?

Das Forum Alpbach war einmal für herausfordernde Vorträge und Diskussionsrunden bekannt. Man kann dort auch heutzutage hervorragenden Persönlichkeiten zuhören. Aber was denkt sich jemand, der zum Beispiel folgenden Alpach Talk organisiert hat:

Alpbach Talks: Freihandel – ein fairer Deal? […]

Beim nächsten Alpbach Talk am 15. Mai 2017 diskutierten WU-Professorin Sigrid Stagl und der Autor Christian Felber über neue Regeln im Freihandel, über die Rolle Europas und welche Werte am Spiel stehen. Melden Sie sich an und gewinnen Sie einen besseren Einblick in die Herausforderungen globaler Handelspolitik.

Christian Felber ist durch und durch Ideologe. Rhetorisch interessant, glänzt er besonders dort, wo zu viel Fachwissen und Expertise hinderlich sein könnte. Aber ja, Felber kann durchaus unterhaltsam sein, wenn man ihm mit einem passenden Diskussionspartner konfrontiert. Dann lernt man vielleicht nicht viel, aber man hat zumindest seine Hetz.

Das Gegenüber ist allerdings Sigrid Stagl, Professorin für ökologische Ökonomie an der WU. Das ist ein Bereich der normativen Ökonomie1, der programmatisch in der Regel Felber eher nahesteht. Da stehen „Herrschaftsdiskurse“ auf dem Programm, postmoderner Konstruktivismus mit seiner Ablehnung des Wahrheitsbegriffs, der dann doch wieder alle widerstrebenden Meinungen aus dem Diskurs ausscheiden will, eine angebliche „pluralistische Ökonomie“, die doch nur legitimieren will, dass man vor sich hin schwadroniert.

Eine allzu kritische Diskussion darf man da jedenfalls nicht erwarten, eher eine Art Werbeveranstaltung für Freunde des Protektionismus, allerdings der sektiererischen Sorte.

Der Anspruch von Alpbach war einmal ein anderer.


  1. Normative Ökonomie will Handlungsanweisungen geben, wie Volkswirtschaft sein soll. Diese Anweisungen hängen natürlich von den jeweiligen Werten ab, die ein Ökonom vertritt. 

Trumps Steuerreformpapier ist noch sehr vage

Viele Tintenpatronen und schwarze Pixel wurden verwendet, um über eine geplante Reform der US-Unternehmenssteuern zu debattieren, die Gewinne nach dem Bestimmungslandprinzip besteuern wollte. Doch der neue Grundriss einer Steuerreform, den das Weiße Haus nun als Ausgangspunkt für den Beginn der tatsächlichen Diskussion vorgelegt hat, hält sich an ein bewährtes Muster: Weniger Steuerabsetz- und freibeträge, weniger Steuerbegünstigungen und dafür niedrigere Steuersätze. (Hier ein pdf mit dem kurzen Papier auf washington.edu.)

In diese Richtung geht es in der OECD seit Jahrzehnten. Damit konnten die Steuersätze zum Teil drastisch gesenkt werden, ohne substantiell an Steueraufkommen zu verlieren. Das wird von Gegnern solcher Maßnahmen gerne als ein „Wir zahlen uns unsere Steuerreform selber“ bezeichnet. Das ist natürlich falsch: Es ist eine Umverteilung von denen, die durch steuerliche Regelungen weniger zu zahlen hatten, zu den „Vollzahlern“. Ob diese Umverteilung sinnvoll ist oder nicht, kann man von Fall zu Fall diskutieren. Aus Effizienzgründen ist ein einfaches Steuersystem mit wenigen Sonderregeln aber jedenfalls zu begrüßen.

Es wäre natürlich nicht Trump, ginge er nicht mit Maximalforderungen in die Verhandlungen. Das ist eine von ihm bevorzugte Technik, die im Geschäftsleben ihre Vorteile haben mag, politisch aber nicht unumstritten ist. Einige Punkte aus dem Papier:

Einkommensteuer

  • Derzeit haben die USA einen progressiven Steuertarif mit sieben Steuerstufen. Die Grenzsteuersätzen betragen 10%, 15%, 25%, 28%, 33%, 35% und 39,6%. Stattdessen soll es nur mehr drei Stufen mit 10%, 25% und 35% geben.
  • Die pauschalierten Werbungskosten, die man ansetzen kann, wenn man keine konkret aufgelisteten Werbungskosten stattdessen ansetzt, sollen verdoppelt werden.
  • Kinderbetreuungskosten sollen steuerlich berücksichtigt werden.
  • Zahlreiche unspezifizierte Steuerabsetz- und freibeträge sollen gestrichen werden. Ausdrücklich ist die Absetzbarkeit von Gemeinde- und Landessteuern im Visier.
  • Abschaffung der „alternativen Mindesteinkommensteuer“, die bisher zum Tragen kommt, wenn die regulär berechnete Einkommensteuer niedriger als der alternative Tarif ausfallen würde.
  • Abschaffung der Erbschaftssteuer.
  • Die Kapitalzuwachssteuer soll wieder auf 20% gesenkt werden, d.h. der Obamacare-Aufschlag von 3,8% abgeschafft werden.

Unternehmensteuern

  • Die Körperschaftsteuer soll auf 15% gesenkt werden und nicht bloß Körperschaften, sondern auch Personengesellschaften und Einzelunternehmern zugänglich sein.
  • Ein „territorial tax system“, das angeblich die meisten anderen Länder schon hätten, soll eingeführt werden. Ein in den USA populärer Irrtum, weil sie die Regelung der sachlichen Steuerbefreiung von Gewinnen aus internationalen Schachtelbeteiligungen nicht kennen.
  • Wiederum unspezifizierte Abschaffung von Steuerabsetz- und freibeträgen.
  • Möglichkeit der günstigen Besteuerung bereits steuerhängiger Gewinne ausländischer Töchter bei der Ausschüttung in die USA.

Weiteres Vorgehen

  • Die Regierung will die Steuerreform mit verschiedenen betroffenen Gruppen im Mai diskutieren, dann mit dem Kongress an einer mehrheitsfähigen Version arbeiten.

Das wird auch der eigentliche Grund für die vielen fehlenden Details sein: Flexibilität für die Verhandlungen. So heißt es dann nicht, die Regierung habe Punkt X nicht durchgebracht, der ihr doch so wichtig gewesen sei. Gleichzeitig ist mit der Veröffentlichung ein offizieller Startschuss für eine Steuerreform gegeben worden und nun ein gewisser Druck da, etwas zustandezubringen.

Wenn die Absetzbarkeit von Gemeinde- und Landessteuern tatsächlich fallen sollte, würde das übrigens den Spielraum für Steuersenkungen spürbar erhöhen. 2015 wurden über 340 Mrd. Dollar an Bundesstaats-Einkommensteuer entrichtet, knapp 40 Mrd. an regionaler Kapitalzuwachssteuer, über 50 Mrd. an regionaler Körperschaftsteuer abgeführt. Die abzugsfähigen Grundsteuern betrugen sogar fast 500 Mrd. Dollar. Bei Einkommen-, Kapitalzuwachs- und Körperschaftsteuern des Bundes in der Höhe von etwa 1.900 Mrd. Dollar (2015) ist das nicht zu vernachlässigen.

Es gab vor zwei Tagen übrigens ein Pressebriefing mit Finanzminister Steven Mnuchin und dem Direktor des National Economic Councils, Gary Cohn, das vor allem zeigt, wie wenig man sich noch festlegen will.

Banken: Tut das Zauberwort „Eigenkapital“, was es soll?

Das Zauberwort, mit dem Banken krisenfest gemacht werden sollen, heißt „Eigenkapital“. Dar war auch die Stoßrichtung von „Basel III“. So müssen Banken nach den EU-Eigenkapitalvorschriften, VO 575/2013/EU und RL 2013/36/EU, mit denen Basel III in der EU umgesetzt wurde, eine harte Kernkapitalquote von 4,5%, eine Kernkapitalquote von 6%, eine Gesamtkapitalquote von 8% des risikogewichteten Forderungsbetrags sowie einen Kapitalerhaltungspuffer von 2,5% aufweisen. Zusätzlich sind antizyklische Kapitalpuffer zu halten; eine von den Mitgliedstaaten vorzugebender Systemrisikopuffer und ein Puffer für systemrelevante Institute ergänzen das Pflichtenheft. Wer sich vertiefen will: Die genauen Definitionen, was als Kernkapital, hartes Kernkapital usw. zu rechnen ist, erstrecken sich über Dutzende Artikel.

Doch haben all diese Maßnahmen überhaupt den erwünschten Effekt? Nun, den ersten Effekt einer gedrosselten Kreditvergabe hatten sie jedenfalls. Aber den zweiten Effekt, eine neuerliche Finanzkrise zu verhindern, eher nicht, wie Òscar Jordà, Björn Richter, Moritz Schularick und Alan M. Taylor in der Arbeit „Bank Capital Redux: Solvency, Liquidity, and Crisis“ darlegen. (Bei der Federal Reserve Bank of San Francisco in einer Vorversion ohne Schranke zu lesen.)

Rasches Kreditwachstum als Warnsignal

Die vier Autoren haben die Daten über die Passiva der Banken in siebzehn Ländern in einer Längsschnittstudie über 143 Jahre hinweg verglichen. Dabei entdecken sie keinen Zusammenhang zwischen der Höhe der Eigenkapitalquoten und dem Risiko systemischer Finanzkrisen.

Stattdessen waren ein beschleunigtes Kreditwachstum, die Bedeutung großer Kreditgeber für die Finanzierung einer Bank, und das Verhältnis von Krediten zu Einlagen gute Indikatoren für kommende Finanzkrisen. Besonders das Kreditwachstum — ein Befund, der in der Literatur schon länger gemacht wird.

Es gibt natürlich auch gute Argumente dafür, warum die Eigenkapitalquoten vorher wenig aussagen: Weil ein höherer Kapitalpuffer z.B. auch Ausdruck größerer Risken bei den Aktiva sein kann, oder geringeren Vertrauens in die Tüchtigkeit der Geschäftsführung. So oder so verlangen die Geschäftspartner einen höheren Kapitaleinsatz durch den Eigentümer.

In der Krise macht sich Eigenkapital bezahlt

In der Finanzkrise macht sich aber Eigenkapital bezahlt, da mangelndes Eigenkapital Notverkäufe von Anlagen wahrscheinlicher macht und die Fähigkeit der Banken reduziert, selbst durch Kreditvergabe oder -streckung die Wirkungen der Krise zu glätten.

Die Höhe des Bank-Eigenkapitals zu Beginn einer Krise hat in der Studie eine signifikante Auswirkungen auf die wirtschaftliche Erholung.

Einen Haken hat die Sache: Die Eigenkapitalquoten waren zu Beginn der Zeitreihen wesentlich höher und haben sich erst mit Ende des Zweiten Weltkriegs in einem gleichbleibenden Korridor eingependelt. Es könnte sein, dass die dynamische Wirtschaftswelt der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg die Ergebnisse verfälscht, da damals (1) die Eigenkapitalquoten hoch waren, es (2) immer wieder Finanzkrisen gab, die aber (3) im allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Aufschwung bald wieder überwunden waren.