Sibylle Hamann und der Grundsatzerlass zur Sexualerziehung

Sibylle Hamann kennt entweder den Entwurf des Grundsatzerlasses für Sexualerziehung nicht, oder lässt sich von der trockenen Sprache blenden. Anders ist ihre jüngste „Presse“-Kolumne bei wohlmeinender Interpretation nicht zu erklären, in der sie Kritiker an dem Erlass als „Radikalkatholiken“1 zu entwerten versucht und ihnen unterstellt, „gegen den (ohnehin kaum vorhandenen) Sexualkundeunterricht an Schulen hetzen.“

Die dritte Möglichkeit — dass sie z.B. eine Frühsexualisierung von Kindergarten- und Volksschulkindern befürwortet, einschließlich einer Erweiterung der „Körperkompetenz“ (ein Codewort für sexuelle Berührungen) — mag ich mir bei jemanden, der einmal Chefredakteur einer Zeitung für Menschenrechte gewesen ist, nicht vorstellen. Freilich, auch der Weg in den Pädophilieskandal der deutschen Grünen war mit vermeintlich guten Vorsätzen über „moderne Sexualpädagogik“ und „befreiende sexuelle Erfahrungen“ gepflastert. Dass diese überholte Position bei uns in der Provinz erst ankommt, wenn sie überall sonst längst auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet ist, wäre natürlich nicht untypisch.

Meine Ferndiagnose2 wäre aber eher „mood affiliation“, bei der man sich zuerst für eine Stimmung oder Gesinnung entscheidet, und dann auch disparate Ansichten verteidigt, die dazu passen. Die Kritiker werden im katholischen Lager verortet, dem Sibylle Hamann in früheren Kolumnen schon eher wenig Verständnis entgegengebracht hat, die Propagierung einer umfassenden Sexualerziehung dagegen war ja eines der Anliegen der 68er. Da fällt die Stimmungsentscheidung nicht schwer, auch wenn es bei dem jetzigen Streit inhaltlich um etwas anderes geht, und der Erlass gerade aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich wäre (vgl. z.B. Art. 2 1. ZP EMRK, UNO-Kinderrechtskonvention, Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern)

Der Vergleich mit dem Schwimmunterricht ist natürlich amüsant, und bezieht sich wohl auf diese „Falter“-Geschichte von Sibylle Hamann. In Deutschland wurde bekanntlich versucht, für eine 13jährige Muslimin eine Befreiung vom Schwimmunterricht durchzusetzen — vergeblich. In Österreich findet der Schwimmunterricht allerdings bereits in der Volksschule statt, in der auch für Muslime strenger Observanz auf Grund des geringeren Alters der Kinder die Badekleidung noch kein sittliches Problem darstellt, so der „Standard“. Kurz gesagt: Der Vergleich mit dem Schwimmunterricht hinkt auf jedem Fuß.

Freilich, so wie man an Blogeinträge wie diesen gewöhnlich keine zu hohen Ansprüche stellt, sind auch regelmäßige Meinungskolumnen in Tageszeitungen schon definitionsgemäß keine Hochburgen des faktenorientierten Journalismus. Oft werden Kolumnenautoren von Redaktionen auch strategisch so angeworben, dass bestimmte Zielgruppen bedient werden und andere sich darüber echauffieren. Insofern: Mission accomplished.


  1. Im Wortsinn ist es ja fast ein Lob: Menschen, die zu den Wurzeln zurückgekehrt sind und so ihre Überzeugung verinnerlicht haben. Aber so ist es ganz offensichtlich nicht gemeint. 
  2. Ferndiagnosen sind natürlich sehr gewagt und damit irrtumsanfällig, das gebe ich gerne zu. Doch ist ja praktisch jeder Kommentar über andere Menschen auch immer so etwas wie eine Ferndiagnose, oder? 

Frauenpolitik und Luxusprobleme

Im „Standard“ beklagt Beate Hausbichler, dass „Frauenpolitik zum Luxusproblem“ verkomme. Doch worin bestehen für sie wichtige Themen der Frauenpolitik? Wenn ich ihren Kommentar richtig verstanden habe, gehört vor allem der möglichst leichte Zugang zur Abtreibung ungeborener Kinder — im Idealfall auf Kosten der Allgemeinheit — dazu. Damit bekennt Hausbichler recht schnell, dass „Frauenpolitik“ für sie nicht ein Politikfeld ist, auf dem Menschen verschiedener Weltanschauungen um Kompromisse ringen, sondern ein Bereich, deren Inhalt aus einer ideologischen Richtung klar vorgegeben ist. Linke Gesellschaftspolitik = Frauenpolitik. (Andere Gesellschaftspolitik kann also keine „Frauenpolitik“ sein.) Der häufige Einsatz entsprechend links geprägter Codewörter verstärkt diesen Eindruck.

Sehen wir einmal von der Ungeheuerlichkeit ab, wie locker Hausbichler mit dem Leben von Kindern umgeht: Es fällt ihr nicht einmal auf, dass die Freigabe der Abtreibung unterm Strich die Rolle der Frauen geschwächt, nicht gestärkt hat. Dass kann man schon mit einfachen spieltheoretischen Modellen zeigen. Man könnte auch sagen: Bei jedem „Recht“ ist eine Divergenz zwischen juristisch Betroffenem und dem, der tatsächlich davon profitiert, möglich. Manchmal sogar offensichtlich. Das ist einer der Gründe, warum es mittlerweile auch Feministinnen gibt, die gleichzeitig gegen freizügige Abtreibungsgesetze argumentieren.

Das Grundproblem von Frauenpolitik (oder auch Männerpolitik) ist freilich, dass sie allein die Zuschreibung einheitlicher oder zumindest mehrheitlicher „Frauen“-Interessen genauso eine Zumutung ist wie die Zuschreibung einheitlicher „Männer“-Interessen. Es handelt es sich nur um eine Projektion eigener ideologischer Vorstellungen auf die Bevölkerung. Wenn diese Vorstellungen mit denen der Bevölkerung nicht übereinstimmen, kann es freilich zu den Dissonanzen kommen, die Hausbichler anscheinend beschäftigen.

Diskriminierung: „Levelling up“ klingt gut, ist schlecht

Der Vorstoß der SPÖ zu einer Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes klingt auf den ersten Blick einmal sympathisch. Wer ist schon dafür, dass Menschen diskriminiert werden? Die SPÖ nennt das auch nett „levelling up“ — das Niveau des Schutzes gegen Diskriminierungen würde eben angehoben.

Wobei die Begründung etwas grotesk ist. Der Sieg eines Travestiekünstlers beim Song Contest hätte auf Diskriminierungen aufmerksam gemacht. Das widerspricht ja diametral den Aussagen aus der gleichen Ecke, der erste Platz für Conchita Wurst sei ein Sieg der Toleranz gewesen. Entweder — oder. Es ist doch eigentlich so: Sozialminister Hundstorfer hat diese Novelle schon zweimal auf die Reise geschickt, und sieht einen willkommenen Anlass dafür, es ein drittes Mal zu versuchen. Er soll nur bitte dafür nicht ein erfolgreiches Musikprojekt vereinnahmen. Das ist unehrlich.

Der Vorschlag, dass man bei privaten Verträgen nun gegen eine vermutete Diskriminierung nach Weltanschauung, Alter, Familienstand oder sexueller Orientierung gerichtlich vorgehen können soll, ist aber nichts anderes als eine Einladung für Klagsdrohungen und ein tiefer Eingriff in die Privatautonomie. Denn die Beweislast soll den Unternehmer treffen — eine Schuldvermutung zu widerlegen ist aber bekanntlich sehr schwierig. In Ländern, in der diese schwerwiegenden Eingriffe Realität sind, ist es daher auch geübte Praxis, bei einem Vertragsabschluss besonders deutlich darauf hinzuweisen, dass man einer durch ein Gleichbehandlungsgesetz privilegierten Gruppe angehört, um bessere Konditionen rauszuschlagen oder bei Ablehnung gleich einmal auf eine außergerichtliche Entschädigungszahlung zu pochen. Wer will den schon die schlechte Presse haben, er habe jemanden diskriminiert?

Privilegiert habe ich mit Absicht geschrieben: Denn es sind ja nur einige Merkmale arbiträr in die Liste aufgenommen worden, während andere, wohl ebenso unsachliche Unterscheidungen weiter erlaubt sein sollen. Die Religion wurde aus dem letzten Entwurf beispielsweise gestrichen, was angesichts der Erwähnung der Weltanschauung sehr seltsam ist — ist nicht jede Religion auch eine Weltanschauung? Und wer im Geschäft nicht bedient wird, weil er „so ein schiaches Gfries hat“, der wird anscheinend nach Ansicht Hundstorfers nicht diskriminiert.

Kern der Vertragsfreiheit ist ja, dass man eben frei ist, mit jedem mündigen Partner einen Vertrag abzuschließen, mit dem man das eben tun will. Und wie der kürzlich verstorbene Gary S. Becker gezeigt hat, schaden sich Unternehmer, die unsachlich diskriminieren, in der Regel selbst mehr als dem Gegenüber. Noch etwas: Was ist mit dem Recht des Unternehmers, nicht wegen seiner Weltanschauung etc. diskriminiert zu werden? Darf man ein muslimisches Restaurant zwingen, ein Buffet mit Schweinefleisch herzurichten? Einen Hochzeitsfotografen, Bilder einer Art Ehezeremonie zwischen einem Mann und mehreren Frauen auf einmal zu fotografieren? Klingt alles absurd, ist aber in manchen Ländern so oder so ähnlich bereits Thema von Gerichtsverhandlungen gewesen.

Hoffentlich bleiben wir von solchen massiven Staatsinterventionen in unser Handeln, Leben und Denken verschont.

Skurrile Welt, Plakatedition

Quod licet Iovi, non licet bovi. Während Wien auf Kosten der Steuerzahler mit Plakaten barbusiger Hermaphroditen geschmückt wird, hat der Werberat die „Wirtschaft im Walgau“ wegen eines Werbesujets gerügt, in dem ein Mann einer Frau in kurzem Rock nachsieht und deswegen Kaffee verschüttet. Vorarlberg Online erläutert:

Ferner verweist der Werberat auf die Bestimmung des Ethik-Kodexes, dass Werbung nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren sowie Personen nicht in rein sexualisierter Funktion als Blickfang darstellen sollte.

Die Entscheidung des Werberats kann ich nachvollziehen, angesichts der Wiener Plakate, bei denen sich der Werberat sicherheitshalber für unzuständig hält, ist sie aber durchaus skurril. Werbung mit Minirock = bedenklich. Werbung textilfrei = förderungswürdig. Jugendschutz = egal.

Übrigens hält auch der deutsche Werberat die Degradierung von Menschen zu Sexualobjekten in öffentlicher Werbung für bedenklich, auch wenn sie nicht gegen den Jugendschutz verstößt.

Toleranz: Das Ausschalten anderer Meinungen?

Im 19. Jahrhundert forderte man Gleichheit vor dem Gesetz und Meinungsfreiheit. Im 21. Jahrhundert will man dagegen diskriminierende Sonderrechte, die man mit besonderer Chuzpe mit dem Kampf gegen Diskriminierung begründet, und Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die jede Kritik an der eigenen Weltanschauung ausschalten sollen.

Jüngster Beweis ist wieder einmal ein neuerlicher Anlauf für sogenannte „Homosexuellenrechte“, der nun von der SPÖ unternommen wird. Was sind „Homosexuellenrechte“? Rechte, die über die normalen Menschenrechte hinaus jemanden aus der Wahl seines Lebensstils erwachsen? Und die ÖVP, die es in den letzten Jahren noch nie unternommen hat, gesellschaftspolitische Positionen zu argumentieren, hechelt der SPÖ natürlich brav hinterher.

Der zweite Beleg ist das neue Plakat für den Wiener Life Ball, das angeblich für Toleranz wirbt. Es ist eher als Geßlerhut der „moralisch überlegenen“ gedacht und damit gerade das Gegenteil. Man möchte sich auch nicht ausmalen, welche berechtigte Kritik an der Degradierung von Menschen zum Lustobjekt dieses Plakat ausgelöst hätte, wäre es nicht mit dem Life Ball und der entsprechenden Szene assoziiert. Doch in diesem Fall ist es so: Wer es nicht goutiert, wer es z.B. im öffentlichen Raum aus Gründen des Jugendschutzes für nicht angebracht hält, wird als bigott, verschroben, verklemmt, ewiggestrig dargestellt. Daher werden die Plakate auch noch mit üppigen Subventionen der Stadt Wien bezahlt.

Nebenbei muss mir immer noch jemand erklären, warum es für den Zweck einer angeblichen Benefizveranstaltung für die Aidshilfe effizienter sein soll, von der Stadt Wien mit Geld-Subventionen versorgt zu werden an statt dieses Geld direkt der Aidshilfe zur Verfügung zu stellen. Es wird doch nicht etwa hinter dem Life Ball — der in grauer Vorzeit sogar tatsächlich die Krankheit Aids thematisiert hat — ein anderer Zweck als Benefiz stecken …

Eine offene Gesellschaft lebt davon, dass man Meinungen aushält, die einem zuwiderlaufen. Das mediale Trommelfeuer z.B. in Sachen „Homosexuellenrechte“, oft besonders frauenfeindlich als bloße „Schwulenrechte“ tituliert, bis hin zu den Forderungen, persönliche negative Meinungen gegenüber homo- oder transsexueller Lebensweise strafbar zu machen, zeigt, wie große Teile der chattering class gerade das Gegenteil einer offenen Gesellschaft anstreben. Und wer nicht passt, wird passend gemacht.

Eine UNO zum Weinen

Um die Sinnlosigkeit vieler internationaler Institutionen zu beweisen, hat das UN-Kommittee für Kinderrechte einen Bericht über den Heiligen Stuhl verfasst, in dem es zwar zum geringeren Teil um berechtigte Anliegen, zum größeren Teil aber um nichts anderes als weltanschauliche Propaganda bis hin zu Eingriffen in die Religionsfreiheit geht.

Außerdem wird der Bericht in der Überzeugung verfasst, die Kirche seine eine streng geordnete Top-Down-Organisation — wer erlebt hat, dass es selbst in kleinen Diözesen nur mit größten Mühen gelingt, die Pfarren für gemeinsame Projekte zu gewinnen, kann nur Schmunzeln. So wird wortreich bekrittelt, dass die katholischen Schulen weltweit zuwenig dafür getan hätten, die Kinderrechtskonvention den Schülern bekannt zu machen. Wie immer das Kommittee das festgestellt, und in Vergleich wozu: Wie stellt sich das die Vorsitzende Sandberg (Norwegen) eigentlich vor?

P. Bernd Hagenkord schreibt in seinem Blog bei Radio Vatikan treffend:

[Der Vatikan] ist keine NGO (keine Woche vergeht, in der der Papst das nicht in einer Morgenpredigt sagt) und keine Zentralbehörde der Weltkirche. Der Bericht will zum Beispiel in Nr. 17 einen Kontrollmechanismus, mit dem der Vatikan die Ausgaben der gesamten Kirche für Kinder überwachen soll. Der Bericht schlägt ebenfalls vor, dass eine Ansprechstelle geschaffen werden soll, die für alle Kinder auf der Welt, die in katholischen Schulen sind, erreichbar ist. Wie viele Sprachen sollen denn da vorgehalten werden? Die UN stellt sich eine Zentralbehörde vor oder einen Staat, das ist die Kirche aber nicht. […]

Auch der Rest von Hagenkords Test ist lesenswert, ebenso die Analyse von P. Hans Zollner, Vizerektor der Gregoriana.

US-Senator Marco Rubio hat diesen Bericht zum Anlass genommen, die UNO davor zu warnen, obsolet zu werden.

Rubio schreibt unter anderem:

Unfortunately, the U.N. also chose to use the opportunity to make political statements about Catholic doctrine on abortion, contraception, and marriage, issues at the core of the Church’s teachings about human rights and the dignity of life. In doing so, the U.N. — with the seemingly limitless worldwide injustices it could be condemning or investigating — trampled on the religious-freedom principles outlined in its Universal Declaration of Human Rights. This is a U.N. that counts serial abusers and murderers of men, women, and children as members of its Commission on Human Rights. It has been unable to slow North Korea and Iran’s march toward nuclear weapons. It has proven feckless in its ability to prevent atrocities in places like Syria. It has routinely given a platform for state sponsors of terrorism to successfully condemn Israel. Its own “peacekeepers” have committed crimes against women around the world.

Dafür geht es die wahren Probleme an, wie zu wenig Konventionsbroschüren in Schulen und den Kampf gegen das Festhalten an der Deutung von Menschen als Männer oder Frauen.

Wer die Zusammensetzung der Menschenrechtskommission kennt, oder bedenkt, dass Saudi-Arabien und Bahrain Mitglieder der Kinderrechtskommission stellen, weiß ohnehin, wie ernst man Aussagen von UN-Kommittees nehmen sollte. Die anderen Berichte des Kinderrechtskommittees sind übrigens ebenfalls interessante Übungen in Realitätsfremdheit. Wer seltsamen Humor liebt, kann etwa den Bericht über den Kongo lesen, der wohl niemandem im Kongo eine Hilfe ist, aber dafür einen weiteren abgearbeiteren Punkt für die Komitteemitglieder darstellt. Allerdings: Wenn man die wirklichen Probleme im Kongo denkt, bleibt einem das Lachen im Halse stecken.

[Update] Link für Kongo-Bericht im Text ergänzt.

EU-Parlament beschließt Lunacek-Bericht: Jedem seine eigenen „Grundrechte“

Der sogenannte Lunacek-Bericht wurde also im Europäischen Parlament angenommen, und zwar mit breiter Mehrheit: 394 Pro-Stimmen, 176 Contra-Stimmen, 72 Enthaltungen. Damit bekennt sich das Europäische Parlament zur Existenz gesonderter Grundrechte „von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI)“, und fordert von der Kommission einen Fahrplan, wie diese Sonderrechte zügig umgesetzt werden können.

In der zugehörigen Pressemitteilung wird dabei eine problematische „Umfrage“ der EU-Grundrechteagentur zitiert, die einen kolossalen Anstieg von Meinungsverbrechen und ungerechtfertiger Diskriminierung von Menschen, die sich über eine der oben genannten sexuellen Orientierungen selbst definieren, wegen dieser Selbstdefinition konstatiert. Was nicht dazugesagt wird: Diese Umfrage war als bloßes Webformular konzipiert, nicht repräsentativ, ohne Überprüfung, wie oft jemand an der Umfrage teilnimmt. Nur ein Beispiel mehr, wie Interessensgruppen die europäischen Institutionen für ihre Zwecke auf Kosten der Steuerzahler einspannen.

Das offizielle Österreich hat in Gestalt der zuständigen Ministerin Heinisch-Hosek übrigens selbst einen Fahrplan, wie ihn der Lunacek-Bericht einfordert, eingemahnt.

Die Problematik dieses Berichts, der legitime Anliegen mit der Forderung nach schweren Eingriffen in die Grundrechte der Unionsbürger verbindet, habe ich bereits in einem früheren Blogeintrag beleuchtet. Eine Konsequenz davon ist auf dem Blog Zeitfragen weitergedacht.