Gruppenbesteuerung im Visier


Die überwiegend ausgabenseitige Sanierung des Budgets schreitet munter voran, was man daran merkt, dass in den Medien von SPÖ- und ÖVP-Politikern ausschließlich Steuerideen gewälzt werden. Ein beliebtes Ziel dabei ist dabei die Gruppenbesteuerung, so von ÖVP-Politikern im Ö1-Morgenjournal, wo es Monika Feldner-Zimmermann noch geschafft hat, Unternehmensbesteuerung und Vermögenssteuern zu vermengen.

Dabei ist das System der Gruppenbesteuerung in der Zwischenkriegszeit – damals noch unter dem Namen Organschaft –  aus Gründen der Steuergerechtigkeit eingeführt worden. Denn warum sollen Unternehmen danach unterschiedlich besteuert werden, wie sie sich rechtlich aufgeteilt haben? Ob jetzt Vertrieb und Marketing bloße Abteilungen oder am Papier GmbHs sind, macht für die eigentlichen wirtschaftlichen Fakten keinen Unterschied.

Ein ähnliches System wie die Gruppenbesteuerung existiert übrigens auch für die Umsatzsteuer, weil es auch keinen Sinn macht, Innenumsätze eines Unternehmens zu besteuern, nur, weil ein Teil auf dem Papier eine eigene Rechtsperson ist. Bei der Umsatzsteuer kommt da noch dazu, dass durch das Vorsteuersystem eine fehlende Organschaft für den Staat vor allem mehr Kosten, aber keine Mehreinnahmen bedeuten würde.

Die Möglichkeit, Verluste unmittelbarer ausländischer Töchter zu berücksichtigen, wenn sie nicht schon im Ausland steuerlich berücksichtigt worden sind, wurde bei ihrer Einführung 2004 mit EU-Recht begründet, schließlich würde sonst eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen in einem anderen EU-Land schlechter gestellt als an einem Tochterunternehmen in Österreich. Was in der aktuellen Debatte leider untergeht: Sobald die ausländischen Verluste im Ausland steuerlich berücksichtigt werden dürfen, muss das Unternehmen die österreichische Steuerbemessungsgrundlage nach oben korrigieren und in Österreich daher auch wieder mehr Steuer zahlen. In der Regel entsteht also Unternehmen durch die Gegenrechnung ausländischer Verluste nur ein Liquiditätsvorteil, weil sie die Verluste früher berücksichtigen können. Der Staat fällt aber um Steuereinnahmen nicht um. Da die Körperschaftsteuer eine Flat Tax ist, kann ein Unternehmen nicht einmal einen Progressionseffekt mitnehmen.

Die Vorteile sind dennoch beachtlich: Die Gewinne können für die ganze Gruppe einheitlich festgestellt werden; mit der früheren Berücksichtigung von Verlusten ein Liquiditätseffekt erzielt werden; Unternehmen können sich in sinnvolle, kleinere Einheiten gliedern, ohne steuerlich dafür bestraft zu werden. What’s not to love?

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